1 Am Ende von je sieben Jahren sollst du Ablockerung machen.
2 Dies ist die Sache der Ablockerung: Ablockern soll jeder Schuldherr den Borg seiner Hand, den er seinem Genossen borgte: nicht mehr darf er eintreiben bei seinem Genossen, seinem Bruder, denn ausgerufen hat man Ablockerung IHM.
3 Bei dem Fremdländer magst du eintreiben, aber was du bei deinem Bruder hast, das lasse locker deine Hand.
4 Freilich sollte unter dir ja kein Dürftiger sein, denn segnen wird, segnen ER dich in dem Land, das ER dein Gott dir als Eigentum gibt, es zu ererben,
5 hörst du nur, hörst auf SEINE deines Gottes Stimme, tätig zu wahren all dieses Gebot, das ich heuttags dir gebiete.
6 Denn ER dein Gott segnet dich, wie er dir geredet hat, du magst vielen Stämmen pfandleihen und du selber brauchst nicht zu verpfänden, du darfst vielen Stämmen obwalten und sie obwalten dir nicht.
7 Wenn unter dir ein Dürftiger sein wird, irgendeiner deiner Brüder, in einem deiner Tore, in deinem Land, das ER dein Gott dir gibt, verfestige nicht dein Herz, verschließe nicht deine Hand deinem dürftigen Bruder,
8 nein, öffnen sollst, öffnen du ihm deine Hand, leihen sollst, leihen du ihm genug seinem Mangel, worans ihm eben ermangelt.
9 Wahre dich! leicht möchte in deinem Herzen Rede aufkommen, Ruchlosigkeit, ein Sprechen: Das Siebenerjahr, das Jahr der Ablockerung naht, - und erbosen möchte sich dein Auge gegen deinen dürftigen Bruder, daß du ihm nichts gebest und er über dich zu IHM rufe und Sünde an dir sei!
10 Geben sollst, geben du ihm, und nicht erbose sich dein Herz, wann du ihm gibst, denn um dieser Sache willen wird ER dein Gott dich segnen in all deinem Tun, in aller Beschickung deiner Hand.
11 Denn nicht werden Dürftige aufhören im Innern des Landes, darum gebiete ich dir, sprechend: Öffnen sollst, öffnen deine Hand du deinem Bruder, deinem Gebeugten, deinem Dürftigen, in deinem Land!
12 Wenn dein Bruder sich dir verkauft, der Ebräer, oder die Ebräerin, soll er dir sechs Jahre dienen, im siebenten Jahr schicke ihn geledigt von dir weg.
13 Wenn du ihn dann geledigt von dir weg schickst, schicke ihn nicht lohnleer,
14 anhalse ihm Halsangebind: von deinem Kleinvieh, von deiner Tenne, von deiner Kufe, womit ER dein Gott dich gesegnet hat, sollst du ihm geben.
15 Gedenke, daß du Dienstknecht warst im Lande Ägypten, dich abgegolten hat ER dein Gott, darum gebiete ich dir heuttags diese Sache.
16 Es sei aber, wenn er zu dir spricht: Ich will nicht ausgehn weg von dir, denn er liebt dich und dein Haus, denn gut ist ihm bei dir,
17 nimm den Pfriem, gib den in sein Ohr und in die Tür, er sei dir dienstbar in die Zeit. Auch deiner Magd sollst du so tun.
18 Nicht sei das, wann du ihn geledigt von dir weg schickst, hart in deinen Augen, denn das Doppelte vom Lohn eines Löhners hat er dir sechs Jahre erdient. Segnen wird dich ER dein Gott in allem, was du tust.
19 Alles Erstlingtum, das unter deinem Pflugtier und unter deinem Kleinvieh geboren wird, das Männliche, zuheilige IHM deinem Gott: nimm nicht den Erstling deines Rinds in Dienst, schere nicht den Erstling deines Kleinviehs,
20 vor SEINEM deines Gottes Antlitz sollst dus Jahr um Jahr essen an dem Ort, den ER wählt, du und dein Haus.
21 Wenn aber daran ein Gebrest ist, es sei lahm oder blind, allerart böses Gebrest, sollst du es IHM deinem Gott nicht schlachten,
22 in deinen Toren magst du es essen, der Maklige und der Reine mitsammen, wie die Gazelle und wie den Hirsch.
23 Jedoch sein Blut darfst du nicht essen, auf die Erde schütte es wie Wasser.