1 Wenn ER dein Gott die Stämme ausrottet, deren Land ER dein Gott dir gibt, du beerbst sie, siedelst in ihren Städten, in ihren Häusern,
2 sollst du drei Städte dir ausscheiden, inmitten deines Landes, das ER dein Gott dir gibt es zu ererben,
3 richte dir das Wegnetz ein, drittle die Gemarkung deines Landes, das ER dein Gott dir zueignet. Das soll geschehn, damit alljeder Mördergewordne dorthin fliehen könne.
4 Dies aber ist die Sache des Mörders, der dorthin fliehn darf, der leben bleibt:
5 wer seinen Genossen erschlägt ohne Wissen - er war ihm nicht Hasser von vortags und ehgestern - wer etwa mit seinem Genossen in den Wald kommt, Holz zu fällen, seine Hand zückt die Axt, das Holz zu roden, das Eisen streift ab vom Stielholz, es trifft seinen Genossen, daß er stirbt, der soll in eine dieser Städte fliehen und dort leben bleiben:
6 sonst würde der Bluteinlöser dem Mörder nachjagen, dieweil sein Herz erhitzt ist, ihn erreichen, weil des Wegs viel wäre, ihn am Leben schlagen, und ist doch kein Rechtspruch auf Tod gegen ihn, weil er nicht von vortags und ehgestern ihm Hasser war.
7 Darum gebiete ich dir, sprechend: Drei Städte sollst du dir ausscheiden.
8 Und weitet ER dein Gott deine Gemarkung, wie er deinen Vätern zuschwor, gibt dir all das Land, das zu geben er deinen Vätern geredet hat,
9 weil du all dieses Gebot gewahrt hast, es zu tun, wie ich heuttags dir gebiete, IHN deinen Gott zu lieben, in seinen Wegen alle Tage zu gehn, setze dir noch drei Städte hinzu, über diese drei:
10 daß nicht unsträfliches Blut vergossen werde im Innern deines Landes, das ER dein Gott dir als Eigentum gibt, daß Blutlast auf dir sei.
11 Wenn aber ein Mann seinem Genossen ein Hasser war, lauert ihm auf, steht wider ihn, schlägt ihn am Leben, daß er stirbt, flieht er nach einer dieser Städte, sollen die Ältesten seiner Stadt schicken, ihn von dort holen,
12 sollen ihn in die Hand des Bluteinlösers geben, daß er sterbe:
13 nicht schone sein dein Auge, merzen aus Jissrael sollst du das unsträfliche Blut, daß dirs gut ergehe.
14 Verschiebe nicht den Markrain deines Genossen, den die Frühern abgemarkt haben, in deinem Eigentum, das du eineignest in dem Land, das ER dein Gott dir gibt es zu ererben.
15 Nicht besteht ein einzelner Zeuge gegen jemand um allerart Fehl, um allerart Versündigung, bei aller Sünde, die er gesündigt habe, auf zweier Zeugen Mund oder auf dreier Zeugen Mund soll ein Sachentscheid stehn.
16 Wenn ein Unbillzeuge aufsteht gegen jemand, Abwendiges gegen ihn auszusagen,
17 die beiden Männer, welche den Streit haben, erheben sich vor SEINEM Antlitz, vor dem Antlitz der Priester und der Richter, die es in jenen Tagen sein werden,
18 die Priester untersuchen gut, und da, ein Lügenzeuge ist der Zeuge, Lüge hat gegen seinen Bruder er ausgesagt:
19 sollt ihr ihm tun, wie seinem Bruder er zu tun gesonnen war, merzen sollst du das Böse aus deinem Innern!
20 Die Übrigen aber sollens hören, sollen sich fürchten, nicht weiter fortfahren dieser bösen Sache gleichzutun in deinem Innern.
21 Dein Auge soll nicht schonen: Leben um Leben, - Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß.