5.Mo 22

1 Nicht sollst du den Ochsen deines Bruders oder sein Lamm versprengt sehn und dich davor bergen, zurück sollst du sie, zurück deinem Bruder bringen,
2 ist aber nicht nah zu dir dein Bruder oder du weißt ihn nicht, hols ein in deines Hauses Bezirk, es bleibe bei dir, bis dein Bruder es sucht, dann gibs ihm zurück,
3 und so tue seinem Esel, so tue seinem Tuch, so tue allem Verlust deines Bruders, der ihm verloren ging und du fandest ihn, du kannst dich nicht bergen.
4 Nicht sollst du den Esel deines Bruders oder seinen Ochsen am Weg gefallen sehn und dich davor bergen, aufrichten sollst du, aufrichten mit ihm.
5 Nicht sei Mannsgerät an einem Weib, nicht kleide sich ein Mann in Weibes Gewandtuch, denn IHM deinem Gott ein Greuel ist, allwer dieses tut.
6 Wenn deinem Antlitz unterwegs ein Vogelnest begegnet, an allerart Gehölz oder auf der Erde, Küchlein oder Eier, die Mutter über den Küchlein oder über den Eiern lagernd, nimm nicht die Mutter über den Jungen,
7 freischicken sollst du die Mutter, frei, die Jungen magst du dir nehmen, damit dirs gut ergehe, du Tage längerst.
8 Wenn du ein Haus baust, mache deinem Dach ein Geländer, daß du nicht Blutlast auf dein Haus legest, wenn einer von ihm fallend sich totfiele.
9 Nicht zwieartig besäe deinen Rebgarten, sonst wird verheiligt der Vollwachs: die Saat, die du säst, und der Ertrag des Rebgartens..
10 Pflüge nicht mit Ochs und mit Esel zusammen.
11 Kleide dich nicht in Mengstoff, Wolle und Flachs zusammen.
12 Schnüre mache dir an vier Zipfel deiner Umhüllung, in die du dich hüllst.
13 Wenn ein Mann ein Weib nimmt, er kommt zu ihr, und dann aber beginnt er sie zu hassen,
14 er tut ein Ränkespiel in Reden auf gegen sie, bringt einen bösen Namen wider sie aus, er spricht: Dieses Weib habe ich genommen, ich bin ihr genaht, und nicht habe ich an ihr Jungfernschaft gefunden,
15 nehme der Vater des Mädchens und ihre Mutter die Jungfernzeichen des Mädchens sie bringen sie hinaus zu den Ältesten der Stadt ins Tor,
16 der Vater des Mädchens spreche zu den Alten: Meine Tochter habe ich diesem Mann zum Weibe gegeben, er aber begann sie zu hassen,
17 und da hat er ein Ränkespiel in Reden aufgetan, sprechend: Nicht habe ich an deiner Tochter Jungfernschaft gefunden, - dies sind die Jungfernzeichen meiner Tochter! sie sollen das Tuch vor die Ältesten der Stadt breiten,
18 nehmen sollen die Ältesten jener Stadt den Mann, sollen ihn züchtigen,
19 sollen ihn büßen um hundert Silbergewicht, es dem Vater des Mädchens geben, denn er hat einen bösen Namen wider eine Jungfrau Jissraels ausgebracht. Und sie bleibe ihm als Weib, sie fortschicken kann er all seine Tage nicht.
20 War aber getreu jene Rede, war Jungfernschaft an dem Mädchen nicht gefunden worden,
21 bringe man das Mädchen hinaus an den Einlaß des Hauses ihres Vaters, mit Steinen bewerfen sollen sie die Männer ihrer Stadt, daß sie sterbe, denn Schande hat sie Jissrael bereitet, im Haus ihres Vaters zu huren. Merzen sollst du das Böse aus deinem Innern!
22 Wenn ein Mann gefunden wird bei einem Weibe, das einem Gemahl vermählt ist, sollen sie beide zumal sterben, der Mann, der bei dem Weibe lag, und das Weib: merzen sollst du das Böse aus Jissrael!
23 Wenn ein jungfräuliches Mädchen einem Manne verlobt ist, ein Mann findet sie in der Stadt, er liegt bei ihr,
24 sollt ihr beide hinausbringen ans Tor jener Stadt, sollt sie mit Steinen bewerfen, daß sie sterben, das Mädchen deswegen, daß sie in der Stadt nicht schrie, und den Mann deswegen, daß er seines Genossen Weib beugte: merzen sollst du das Böse aus deinem Innern!
25 Findet aber der Mann auf dem Felde das verlobte Mädchen, der Mann packt sie, liegt ihr bei, sterbe der Mann, der ihr beilag, allein,
26 dem Mädchen sollst du schlechterdings nichts tun, am Mädchen ist keine Sünde zum Sterben, denn wie ein Mann wider seinen Genossen aufsteht, sein Leben mordet, so ist dieses Ding,
27 denn im Feld hat er sie gefunden, geschrien hat das verlobte Mädchen, aber es war kein Befreier für sie.
28 Wenn ein Mann ein jungfräuliches Mädchen findet, das nicht verlobt ist, ergreift sie, liegt bei ihr, sie werden ausgefunden,
29 gebe der Mann, der bei ihr lag, dem Vater des Mädchens fünfzig Silbergewicht, und sie bleibe ihm als Weib, dafür daß er sie gebeugt hat, all seine Tage kann er sie nicht fortschicken.