1 Und in all diesem stiften wir eine Verpflichtung und schreiben, auf der Versieglung unsre Obern, unsre Lewiten, unsre Priester.
2 Auf den Versieglungen: Nechemja, der Erlauchte, Sohn Chachaljas, und Zidkija,
3 Ssraja, Asarja, Jirmja,
4 Paschchur, Amarja, Malkija,
5 Chattusch, Schbanja, Malluch,
6 Charim, Mremot, Obadja,
7 Daniel, Ginnton, Baruch,
8 Meschullam, Abija, Mijamin,
9 Maasja, Bilgaj, Schmaja - dies sind die Priester - ,
10 und die Lewiten Jeschua Sohn Asanjas, Binnuj von den Söhnen Henadads, Kadmiel,
11 und ihre Brüder Schbanja, Hodija, Klita, Plaja, Chanan,
12 Micha, Rchob, Chaschabja,
13 Sakkur, Schrebja, Schbanja,
14 Hodija, Bani, Bninu,
15 die Häupter des Volks Parosch, Pachat-Moab, Elam, Sattu, Bani,
16 Bunni, Asgad, Bebaj,
17 Adonija, Bigwaj, Adin,
18 Ater, Chiskija, Asur,
19 Hodija, Chaschum, Bezaj,
20 Charif, Anatot, Nebaj,
21 Magpiasch, Meschullam, Chesir,
22 Meschesabeel, Zadok, Jaddua,
23 Platja, Chanan, Anaja,
24 Hoschea, Chananja, Chaschschub,
25 Halochesch, Pilcha, Schobek,
26 Rchum, Chaschabna, Maasseja,
27 und Achija, Chanan, Anan,
28 Malluch, Charim, Baana
29 [und das sonstige Volk, die Priester, die Lewiten, die Torleute, die Sänger, die Hingegebnen, und allwer sich abgesondert hat von den Völkern der Länder zur Weisung Gottes hin, ihre Frauen, ihre Söhne und ihre Töchter, alljeder Erkennende, Erfassende,
30 sie schließen sich fest an ihre Brüder, ihre Vornehmen] - und kommen in den Eid und in den Schwur: '...zu gehn in der Weisung Gottes, die er durch Mosche, den Knecht Gottes, gab, und zu wahren und zu tun: all SEINE, unseres Herrn, Gebote, seine Rechtsgeheiße und seine Satzungen,
31 und daß wir unsre Töchter nicht geben den Völkern des Landes und deren Töchter nicht nehmen für unsre Söhne.
32 Und lassen die Landesvölker die Waren und allerhand Marktgetreid zum Verkauf kommen am Tag der Wochenfeier, wir nehmen ihnen während der Wochenfeier und an einem Tag der Heiligung nichts ab. Wir setzen aus im siebenten Jahr, auch für allerhand Schuldenlast.'
33 Wir stellten über uns Gebote, für uns im Jahr ein Drittel eines Vollgewichts für den Dienst im Haus unsres Gottes zu geben:
34 für das Brot der Darrichtung und die stete Hinleitspende und für die stete Darhöhung, an den Wochenfeiern, an den Mondneuungen, für die Begegnungszeiten und für die Heiligungen und für die Entsündungen, über Jissrael zu bedecken, dazu alle Arbeit im Haus unseres Gottes.«
35 Die Lose ließen wir fallen, die Priester, die Lewiten und das Volk, über die Darnahung des Holzes, es ins Haus unsres Gottes kommen zu lassen, nach unsern Vaterhäusern, zu bestimmten Zeiten, Jahr um Jahr, es zu verbrennen auf SEINER, unseres Gottes, Statt, wies geschrieben ist in der Weisung.
36 Sodann: die Erstlinge unseres Ackers und die Erstlinge aller Frucht aller Baumart Jahr um Jahr in SEIN Haus kommen zu lassen,
37 und die Erstlinge unsrer Söhne und unsres Viehs, wies geschrieben ist in der Weisung, die Erstlinge unsrer Rinder und unsrer Schafe, ins Haus unsres Gottes kommen zu lassen, den Priestern, die im Haus unsres Gottes amten,
38 und den Anfang unsrer Teige, unsere Heben, und von der Frucht aller Baumart, Most und Ausbruchsöl lassen wir den Priestern in die Lauben des Hauses unsres Gottes, kommen, und die Zehnten von unserem Acker den Lewiten, - sie, die Lewiten, sinds, die in allen Städten unsres Dienstbereichs verzehnten.
39 Und der Priester, ein Sohn Aharons, soll bei den Lewiten sein, wann die Lewiten verzehnten, die Lewiten aber sollen den Zehntzehnten ins Haus unsres Gottes, nach den Lauben, ins Vorratshaus kommen lassen,
40 denn nach den Lauben sollen die Söhne Jissraels und die Söhne Lewis die Hebe des Korns, des Mosts und des Ausbruchsöls kommen lassen, - dort sind die Geräte des Heiligtums und die amtenden Priester und die Torleute und die Sänger. Wir wollen das Haus unsres Gottes nicht vernachlässigen.'«