3.Mose 7

Nähere Bestimmungen über das Schuldopfer

1 Und dies ist das Gesetz des Schuldopfers1; hochheilig ist es2.
2 An dem Ort, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man das Schuldopfer schlachten3. Der Priester4 soll sein Blut ringsherum an den Altar sprengen.
3 Und all sein Fett davon soll er darbringen, den Fettschwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt,
4 und die beiden Nieren und das Fett, das an ihnen und das an den Lenden ist, und den Lappen über der Leber: bei den Nieren soll er es abtrennen.
5 Und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen als ein Feueropfer für den HERRN5: ein Schuldopfer ist es.
6 Alles Männliche unter den Priestern soll es essen6; an heiliger Stätte soll es gegessen werden: hochheilig ist es7.
7 Wie das Sündopfer, so das Schuldopfer: ein Gesetz soll für sie sein. Der Priester, der damit Sühnung erwirkt, ihm soll es gehören8. —
8 Und der Priester, der jemandes Brandopfer darbringt, ihm, dem Priester, soll die Haut des Brandopfers gehören, das er dargebracht hat.
9 Und alles Speisopfer, das im Ofen gebacken, und alles, was im Topf oder in der Pfanne bereitet wird: dem Priester, der es darbringt, ihm soll es gehören9.
10 Und alles Speisopfer, das mit Öl gemengt10 oder trocken ist, soll allen Söhnen Aarons gehören, dem einen wie dem anderen.

Gesetz des Heilsopfers

11 Und dies ist das Gesetz des Heilsopfers1112, das man dem HERRN darbringt:
12 Wenn man es zum Dank13 darbringt14, so bringe man zu dem Dankopfer hinzu ungesäuerte Kuchen dar, mit Öl gemengt15, und ungesäuerte Fladen, mit Öl gesalbt, und Weizengrieß, <mit Öl> eingerührt, Kuchen, gemengt mit Öl16.
13 Außer den Kuchen soll man gesäuertes <Brot> als seine Gabe darbringen zu seinem Dank-Heilsopfer1718.
14 Und man soll <je> eines davon, von der ganzen Gabe, dem HERRN als Hebopfer19 darbringen; dem Priester, der das Blut des Heilsopfers sprengt, ihm soll es gehören20.
15 Und das Fleisch seines Dank-Heilsopfers soll am Tag seiner Darbringung gegessen werden; er soll nichts davon liegen lassen bis zum Morgen21.
16 Und wenn das Schlachtopfer seiner Opfergabe ein Gelübde oder eine freiwillige Gabe ist22, soll es an dem Tag, an dem er sein Schlachtopfer darbringt, gegessen werden; und am nächsten Tag soll dann gegessen werden, was davon übrig bleibt.
17 Was aber vom Fleisch des Schlachtopfers am dritten Tag übrig bleibt, soll mit Feuer verbrannt werden.
18 Und wenn vom Fleisch seines Heilsopfers23 am dritten Tag noch irgendetwas gegessen wird, dann wird es24 nicht <mehr> als wohlgefällig betrachtet werden; wer es dargebracht hat, dem wird es nicht angerechnet werden: Unreines25 wird es sein; und die Person26, die davon isst, wird ihre Sündenschuld tragen27.
19 Und das Fleisch, das mit irgendetwas Unreinem in Berührung kommt, soll nicht gegessen werden; mit Feuer soll es verbrannt werden. Und <was> das Fleisch <betrifft>, jeder Reine darf das Fleisch essen;
20 aber die Person28, die Fleisch von dem Heilsopfer29 isst, das dem HERRN gehört, und ihre Unreinheit ist an ihr30, diese Person31 soll aus ihren Volksgenossen32 ausgerottet werden33.
21 Und wenn eine Person34 irgendetwas Unreines anrührt35, die Unreinheit eines Menschen oder ein unreines Vieh oder irgendetwas unreines Abscheuliches, und sie isst vom Fleisch des Heilsopfers36, das dem HERRN gehört: diese Person37 soll aus ihren Volksgenossen38 ausgerottet werden39.

Verbot des Essens von Fett und Blut

22 Und der HERR redete zu Mose:
23 Rede zu den Söhnen Israel: Alles Fett von Stier und Schaf und Ziege dürft ihr nicht essen40.
24 Und das Fett von Aas und das Fett von Zerrissenem kann verwendet werden zu allerlei Werk; aber ihr dürft es auf keinen Fall essen41.
25 Denn jeder, der Fett vom Vieh isst, von dem man dem HERRN ein Feueropfer darbringt — die Person42, die es isst, soll aus ihren Volksgenossen43 ausgerottet werden44.
26 Ihr sollt kein Blut essen in allen euren Wohnsitzen, es sei von den Vögeln oder vom Vieh45.
27 Jede Person46, die irgendwelches Blut isst, diese Person soll aus ihren Volksgenossen47 ausgerottet werden48.

Priesteranteil am Opfer

28 Und der HERR redete zu Mose:
29 Rede zu den Söhnen Israel und sage: Wer dem HERRN sein Heilsopfer4950 darbringt, soll von seinem Heilsopfer seine Opfergabe dem HERRN bringen.
30 Seine Hände sollen die Feueropfer des HERRN bringen; das Fett51, zusammen mit der Brust soll er es bringen: die Brust, um sie als Schwingopfer52 vor dem HERRN zu schwingen53.
31 Und der Priester soll das Fett auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen, und die Brust soll Aaron und seinen Söhnen gehören.
32 Die rechte Keule sollt ihr als Hebopfer54 von euren Heilsopfern55 dem Priester geben.
33 Wer von den Söhnen Aarons das Blut des Heilsopfers56 und das Fett darbringt, dem soll die rechte Keule zum Anteil werden.
34 Denn die Brust des Schwingopfers57 und die Keule des Hebopfers58 habe ich von den Söhnen Israel genommen, von ihren Heilsopfern59, und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen gegeben als eine ewige Ordnung60 vonseiten der Söhne Israel61. —
35 Das ist das Salbungsteil62 Aarons und das Salbungsteil63 seiner Söhne von den Feueropfern des HERRN, an dem Tag64, als man65 sie herantreten ließ, für den HERRN den Priesterdienst auszuüben,
36 das der HERR geboten hat, ihnen vonseiten der Söhne Israel zu geben, an dem Tag, als man66 sie salbte67: eine ewige Ordnung68 bei ihren Generationen69.
37 Das ist das Gesetz für das Brandopfer, das Speisopfer und das Sündopfer und das Schuldopfer und das Einweihungsopfer und das Heilsopfer70,
38 das der HERR dem Mose auf dem Berg Sinai geboten hat, an dem Tag, als er den Söhnen Israel gebot, ihre Opfergaben dem HERRN darzubringen, in der Wüste Sinai.71
1 ℘ Kap. 5,6
2 ℘ Kap. 21,22
3 ℘ Kap. 4,24.33; Hes 40,39
4 w. Er
5 ℘ Kap. 3,3
6 ℘ Kap. 6,11.22; 4Mo 18,10; 1Kor 10,18
7 ℘ Kap. 21,22
8 ℘ 4Mo 5,8
9 ℘ Kap. 2,3.10; 2Kö 12,17
10 o. angefeuchtet
11 o. Friedensopfers; o. Abschlussopfers; o. Gemeinschaftsopfers
12 ℘ V. 29; Kap. 3,1; 2Chr 29,31; 33,16
13 anderswo: Lob; eigentlich: Anerkennung
14 ℘ Ps 107,22; Hebr 13,15
15 o. angefeuchtet
16 ℘ Kap. 2,4.5; 4Mo 6,15
17 o. Lob-Friedensopfer
18 ℘ Am 4,5
19 d. i. ein Opfer, das durch Hochheben dem HERRN geweiht wird
20 ℘ 4Mo 18,8.11.19
21 ℘ Kap. 22,29.30; 2Mo 12,10
22 ℘ 4Mo 15,3
23 o. Friedensopfer(n/s); o. Abschlussopfer(n/s); o. Gemeinschaftsopfer(n/s)
24 d. i. das Opfer
25 d. i. kultisch unrein gewordenes Opferfleisch
26 o. Seele
27 ℘ Kap. 19,5-8
28 o. Seele
29 o. Friedensopfer(n/s); o. Abschlussopfer(n/s); o. Gemeinschaftsopfer(n/s)
30 ℘ 1Sam 20,26
31 o. Friedensopfer(n/s); o. Abschlussopfer(n/s); o. Gemeinschaftsopfer(n/s)
32 w. Völkern
33 ℘ V. 25.27; Kap. 18,29; 19,8; 20,3.17; 22,3; 23,29; 2Mo 30,33.38; Hes 33,25
34 o. Seele
35 ℘ Kap. 5,3; 11,24.25
36 o. Friedensopfer(n/s); o. Abschlussopfer(n/s); o. Gemeinschaftsopfer(n/s)
37 o. Friedensopfer(n/s); o. Abschlussopfer(n/s); o. Gemeinschaftsopfer(n/s)
38 w. Völkern
39 ℘ V. 25.27; Kap. 18,29; 19,8; 20,3.17; 22,3; 23,29; 2Mo 30,33.38; Hes 33,25
40 ℘ 2Mo 22,30
41 ℘ 2Mo 22,30
42 o. Seele
43 w. Völkern
44 ℘ V. 20.21
45 ℘ 2Mo 22,30
46 o. Seele
47 w. Völkern
48 ℘ V. 20.21
49 o. Friedensopfer(n/s); o. Abschlussopfer(n/s); o. Gemeinschaftsopfer(n/s)
50 ℘ V. 11
51 ℘ Kap. 3,3.4
52 d. i. ein Opfer, das hin- und hergeschwungen und so dem HERRN geweiht wurde
53 ℘ Kap. 9,20.21; 2Mo 29,24.27
54 d. i. ein Opfer, das durch Hochheben dem HERRN geweiht wird
55 o. Friedensopfer(n/s); o. Abschlussopfer(n/s); o. Gemeinschaftsopfer(n/s)
56 o. Friedensopfer(n/s); o. Abschlussopfer(n/s); o. Gemeinschaftsopfer(n/s)
57 d. i. ein Opfer, das hin- und hergeschwungen und so dem HERRN geweiht wurde
58 d. i. ein Opfer, das durch Hochheben dem HERRN geweiht wird
59 o. Friedensopfer(n/s); o. Abschlussopfer(n/s); o. Gemeinschaftsopfer(n/s)
60 o. Gebühr; o. Anspruch auf Gebühr
61 ℘ Kap. 10,14.15; 4Mo 6,20; 18,18.19; 5Mo 18,3
62 w. die Salbung
63 w. die Salbung
64 d. h. von dem Tag an
65 o. er
66 o. er
67 ℘ Kap. 8,12.30
68 o. Gebühr; o. Anspruch auf Gebühr
69 ℘ 2Mo 27,21
70 o. Friedensopfer(n/s); o. Abschlussopfer(n/s); o. Gemeinschaftsopfer(n/s)
71 ℘ Kap. 1,1