Landverteilung, Fest- und Opferordnung
1 "Verloset ihr das Land zum Erbbesitz, dann sondert von dem Land dem Herren eine heilige Gabe ab, an fünfundzwanzigtausend Ellen lang und zwanzigtausend Ellen breit! In seinem ganzen Umfang sei es ringsum heilig!
2 Fünfhundert im Gevierte sollen davon zu dem Heiligtum gehören; ein freier Platz von fünfzig Ellen ziehe sich ringsum!
3 Von diesem Maß miß fünfundzwanzigtausend in die Länge, zehntausend in die Breite! Drauf komme dann das Heiligtum, das Allerheiligste, zu stehen!
4 Dies von dem Land sei heilig! Den Priestern, die das Heiligtum bedienen, soll's gehören, die Zutritt haben, um dem Herrn zu dienen. Als Platz für Häuser soll es dienen, ein Heiligtum beim Heiligtum!
5 Und fünfundzwanzigtausend in die Länge, zehntausend in die Breite, sie sollen den Leviten, die den Dienst am Hause tun, als Grundbesitz anheimfallen nebst zwanzig Vorratskammern!
6 Der Stadt gebt ihr zum Eigentum fünftausend in die Breite und fünfundzwanzigtausend in die Länge, entsprechend jener heiligen Gabe! Dem ganzen Hause Israel soll es gehören.
7 Dem Fürsten aber sollt ihr geben zu beiden Seiten des dem Heiligtum geweihten Bodens sowie des Eigentums der Stadt, und zwar vor dem dem Heiligtum geweihten Boden und vor dem Eigentum der Stadt im Westen gegen Westen, im Osten gegen Osten, wie eines Stammes Erbteil lang, von seiner Abendgrenze bis zur Morgengrenze!
8 Das Land gehöre ihm als Grundbesitz in Israel, daß meine Fürsten nicht mein Volk mehr weiter drücken! Sie sollen nur das Land dem Hause Israel nach seinen Stämmen lassen!"
9 So spricht der Herr, der Herr: "Laßt's nun genug sein, Fürsten Israels! Laßt von Gewalt und Unterdrückung ab und übt Gerechtigkeit und Recht! Mit dem Verjagen meines Volkes höret auf!" Ein Spruch des Herrn, des Herrn.
10 "Nur rechte Waage führt; ein richtiger Scheffel und ein richtiger Eimer soll es sein!
11 Gleich sollen Eimer sein und Scheffel! Den zehnten Teil des Malters soll der Eimer sein, den zehnten Teil des Malters auch der Scheffel! Nach Malter hat sich beider Maß zu richten.
12 Der Ring soll zwanzig Korn betragen! Nur fünfundzwanzig, zwanzig, fünfzehn Ringe sollt ihr haben!
13 Die Gabe, die ihr spenden sollt, ist die: Vom Malter Weizen ist's ein Sechstel eines Scheffels. Vom Malter Gerste nehmt ihr auch ein Sechstel eines Scheffels.
14 Der pflichtgemäße Teil des Öls beträgt vom Maß das Zehntel eines Eimers. Zehn Eimer geben einen Malter; es sind zehn Eimer auch ein Malter.
15 Ein Schaf aus einer Herde von zweihundert von der Tränke Israels, das diene für die Speise-, Brand- und Mahlopfer, um Sühne euch zu schaffen!" Ein Spruch des Herrn, des Herrn.
16 "Verpflichtet sei das ganze Volk des Landes zu dieser Gabe für den Fürsten Israels!
17 Dem Fürsten aber liegen ob die Brand- und Speise- und Trankopfer an Festen, Neumonden und Sabbaten, bei allen Festen fürs Haus Israel. Er stelle auch das Sünd- und Speiseopfer und das Brand- sowie die Mahlopfer, zur Sühnung für das Haus von Israel!"
18 So spricht der Herr, der Herr: "Am ersten Tag des ersten Monats hol einen fehlerlosen jungen Stier zu der Entsündigung des Heiligtums!
19 Der Priester nehme von dem Blut des Sündopfers und tu dies an des Hauses Pfosten, an die vier Ecken an dem Absatz des Altars und an des Tores Pfosten in dem innern Hof!
20 Tu so am siebten Tag des Monats! Entsündigt so das Haus, der Leute wegen, die aus Irrtum oder Einfalt sündigten!
21 Im ersten Mond, am Tage vierzehn, sollet ihr das Passah feiern, ein Fest von sieben Tagen, da ungesäuert Brot gegessen wird!
22 An jenem Tage soll der Fürst für sich und für das ganze Volk des Landes den Farren stellen für das Sündopfer!
23 Und diese sieben Feiertage stelle er dem Herren Brandopfer, je sieben Farren, sieben fehlerlose Widder, an jedem Tag der sieben Tage, und täglich einen Ziegenbock als Sündopfer!
24 Zum Speiseopfer aber bringe er auf jeden Farren einen Scheffel dar, auf jeden Widder einen Scheffel und auf den Scheffel einen Krug voll Öl!
25 im siebten Mond, am Tage fünfzehn, soll er an dem Fest, wie an den sieben Tagen, die Sünd- und Brand- und Speiseopfer samt dem Öl darbringen!"