Gelübde und Zehnten
1 Und der Herr sprach zu Moses:
2 "Sprich zu den Söhnen Israels und sage ihnen: ‘Wenn jemand Personen nach dem Schätzungswert dem Herrn gelobt,
3 dann sei Schätzungswert des Männlichen von zwanzig bis zu sechzig Jahren nach heiligem Gewicht fünfzig Silberringe!
4 Ist es ein Weibliches, sei der Wert dreißig Ringe!
5 Ist es von fünf bis zu zwanzig Jahren, so sei der Wert des Männlichen zwanzig Ringe, der des Weiblichen zehn!
6 Ist es von einem Monat bis zu fünf Jahren, so sei der Wert des Männlichen fünf Silberringe, der des Weiblichen drei Silberringe!
7 Ist es von sechzig Jahren und darüber, so sei der Wert des Männlichen fünfzehn Ringe und der des Weibes zehn!
8 Ist es aber zu arm für den Schätzungswert, dann bringe man es vor den Priester, und der Priester werte es! Nach dem, was der Gelobende zahlen kann, soll ihn der Priester werten!
9 Und ist es Vieh, von dem man dem Herrn ein Opfer bringen will, dann soll alles, was einer davon gibt, dem Herrn geheiligt sein!
10 Er soll es nicht auswechseln und nicht Gutes für Schlechtes vertauschen oder Schlechtes für Gutes, und tauscht er doch das eine Vieh mit dem anderen, so sei das eine geheiligt; aber auch das andere soll es sein!
11 Ist es aber irgendein unreines Tier, das man dem Herrn nicht als Opfer darbringen darf, so stelle er das Vieh dem Priester vor!
12 Der Priester werte es zwischen gut und schlecht! Wie es der Priester wertet, so soll es bleiben!
13 Löst er es aber ein, so lege er ein Fünftel auf den Schätzungswert!
14 Weiht jemand dem Herrn sein Haus als heilige Gabe, so werte es der Priester zwischen gut und schlecht! Wie es der Priester schätzt, dabei soll es bleiben!
15 Will jemand, der sein Haus geweiht hat, es einlösen, so lege er ein Fünftel des Wertes darauf, und es sei wieder sein!
16 Weiht jemand etwas von seinem Besitz dem Herrn, so sei der Wert nach seiner Aussaat! Ein Malter Gerstenaussaat zu fünfzig Silberringen.
17 Weiht er vom Jubeljahre ab sein Feld, so soll es nach dem Richtwerte zu stehen kommen!
18 Weiht er aber nach dem Jubeljahr sein Feld, so berechne der Priester den Silberpreis mit Rücksicht nach den Jahren, die bis zum Jubeljahre fehlen! Dies werde vom Richtwert abgezogen!
19 Will aber der, der das Feld geweiht, es einlösen, dann lege er ein Fünftel des Wertes darauf, und es sei wieder sein!
20 Löst er aber das Feld nicht ein und hat man das Feld an einen anderen verkauft, so kann es nicht mehr eingelöst werden.
21 Vielmehr ist dies Feld, wird es im Jubeljahre frei, etwas, was dem Herrn geweiht ist, wie ein dem Bann verfallenes Feld. Dem Priester soll sein Besitz zufallen.
22 Weiht er jedoch dem Herrn ein Feld, das er sich selbst gekauft und das nicht zu seinem Erbbesitz gehört,
23 so berechne ihm der Priester den Betrag des Richtwertes bis zum Jubeljahr! Er gebe den Wert an demselben Tag als heilige Gabe für den Herrn!
24 Im Jubeljahre kommt das Feld an den zurück, von dem er es gekauft und dem es als Erbbesitz gehört hat.
25 Nach heiligem Gewicht geschehe jede Schätzung! Zwanzig Korn seien ein Ring!
26 Erstgeburten aber, die beim Vieh als erstgeworfen des Herrn sind, darf niemand opfern, weder Rind noch Schaf. Dem Herrn gehören sie ohnehin.
27 Bei unreinem Vieh löse man es nach dem Schätzungswert und lege ein Fünftel des Betrags darauf! Wird es nicht eingelöst, so werde es nach dem Wert verkauft!
28 Keinerlei Banngut, das ein Mann dem Herrn bannt, nichts, was ihm gehört, Mensch oder Vieh oder Erbgrundstück, darf verkauft oder eingelöst werden. Alles Banngut ist dem Herrn hochheilig.
29 Was von Menschen gebannt wird, darf nicht losgekauft werden. Es soll getötet werden!
30 Aller Zehnte vom Boden, der Saatfrucht und der Baumfrüchte sind des Herrn. Sie sind dem Herrn geheiligt.
31 Löst aber jemand einen Teil von seinem Zehnten ein, so soll er ein Fünftel des Betrages darauflegen!
32 Bei allem Zehnten von Rind und Schaf, von allem, was unterm Hirtenstabe durchgeht, soll das zehnte Stück dem Herrn geheiligt werden.
33 Man soll nicht zwischen gut und schlecht untersuchen! Man soll es nicht vertauschen! Tauschte man es doch, dann sei das eine dem Heiligtum verfallen, ebenso soll es mit dem anderen sein! Es darf nicht eingelöst werden.’"
34 Dies sind die Gebote, die der Herr dem Moses für die Israeliten auf dem Berge Sinai gegeben hat.