Num 5

Gesetzesvorschriften

1 Und der Herr redete also mit Moses:
2 "Befiehl den Söhnen Israels, sie sollen aus dem Lager jeden Aussatzverdächtigen entfernen, jeden Flüssigen und jeden an einer Leiche Verunreinigten!
3 Männer und Weiber sollt ihr fortschaffen und vor das Lager sollt ihr sie schaffen, damit sie nicht ihr Lager unrein machen, weil ich unter ihnen wohne!"
4 Und die Israeliten taten so. Sie schafften sie vor das Lager. Wie der Herr zu Moses gesprochen, so hatten die Israeliten getan.
5 Und der Herr sprach zu Moses:
6 "Sprich zu den Israeliten: ‘Tut jemand, Mann oder Weib, irgendeine Menschensünde, in Untreue gegen den Herrn, und fühlt sich dieser schuldig,
7 dann soll er seine Sünde, die er getan, bekennen! Er gebe den veruntreuten Betrag zurück und darauf soll er ein Fünftel legen und er gebe es dem, gegen den er sich verschuldet hat!
8 Fehlt aber dem Mann ein Verwandter, dem man die Buße entrichten könnte, so fällt die schuldige Buße dem Herrn zum Besten der Priester zu, abgesehen vom Sühnewidder, mit dem man ihm Sühne schafft.
9 Jede Weihegabe von all den heiligen Gaben, dem Priester von den Israeliten dargebracht, soll ihm gehören!
10 Die ihm zustehenden Opfer sollen ihm gehören! Was jemand dem Priester gibt, soll ihm gehören!’"
11 Und der Herr sprach zu Moses:
12 "Sprich zu den Söhnen Israels und sage ihnen: ‘Ist eines Mannes Weib ausschweifend und übt Trug an ihm,
13 und ein anderer wohnt ihr bei, und dies bleibt ihrem Manne verborgen, weil sie unentdeckt bleibt, so verunreinigt sie sich. Ein Zeuge aber fehlt gegen sie, und sie ward nicht ertappt.
14 Nun kommt ein Geist der Eifersucht aber ihn, und er eifert auf sein Weib, die sich verunreinigt hat, oder ein Geist der Eifersucht kommt über ihn, und er eifert auf sein Weib, obschon sie sich nicht verunreinigt hat;
15 dann führe der Mann sein Weib zum Priester und bringe ihr Opfer für sie mit, ein Zehntel Scheffel Gerstenmehl! Er soll aber kein Öl darüber gießen noch Weihrauch darauf tun! Es ist ein Eifersuchtsspeiseopfer, ein Offenbarungsspeiseopfer zum Offenbaren der Sünde.1
16 Der Priester führe sie nun herbei und stelle sie vor den Herrn!
17 Dann hole der Priester heiliges Wasser in einem Tongefäß! Auch etwas Staub vom Boden der Wohnung soll der Priester nehmen; dann tue er ihn in das Wasser!
18 Der Priester stelle dann das Weib vor den Herrn, bringe des Weibes Haupthaar in Unordnung und lege in ihre Hände das Offenbarungsspeiseopfer, das Eifersuchtsspeiseopfer! Aber in des Priesters Hand soll das fluchbringende Bitterwasser bleiben!
19 Dann beschwöre sie der Priester! Er spreche zum Weibe: Hat dir kein Mann beigewohnt und hast du dich nicht vergangen und verunreinigt, bist du vielmehr unter deinem Manne gewesen, dann schade dir nicht das fluchbringende Bitterwasser!
20 Wenn du dich aber hast vergangen, obwohl deinem Manne unterstehend, und bist du unrein geworden dadurch, daß ein Mann dir beigewohnt, von deinem Manne abgesehen,
21 so beschwöre der Priester das Weib mit dem Fluchschwure! Und der Priester spreche so zu dem Weibe: Dich soll der Herr inmitten deines Volkes zum Fluche und zur Verwünschung machen! Der Herr gebe dir Fehlgeburten bei willigem Leibe!
22 Dies fluchbringende Wasser komme in dein Eingeweide, den Leib willig zu machen, aber Fehlgeburten zu bewirken! Das Weib spreche: Amen! Amen!
23 Dann schreibe der Priester die Verwünschungen auf eine Tafel, wische sie in das Bitterwasser
24 und lasse das Weib das fluchbringende Wasser trinken! So komme das fluchbringende Wasser in sie zu bitterem Wehe!
25 Dann nehme der Priester dem Weibe das Eifersuchtsspeiseopfer aus der Hand, weihe das Speiseopfer vor dem Herrn und bringe es zum Altar!
26 Der Priester nehme vom Speiseopfer eine Handvoll als sein Teil und lasse es auf dem Altar verrauchen! Dann soll er das Weib das Wasser trinken lassen!
27 Und so er sie das Wasser trinken läßt, kommt, ist sie unrein und ihrem Marine untreu gewesen, das fluchbringende Wasser in sie zu bitterem Wehe. Ihr Leib wird zwar empfänglich sein; doch wird sie Fehlgeburten haben. So wird das Weib zum Fluche bei seinem Volke werden.
28 Ist aber das Weib nicht unrein, sondern rein, so bleibt es unversehrt und bringt ein lebend Kind zu Welt.
29 Dies ist das Gesetz über die Eifersuchtsfälle: Vergeht sich ein Weib, ihrem Mann unterstehend, und wird es unrein,
30 oder kommt über einen Mann ein Geist der Eifersucht und eifert er auf sein Weib, so stelle er das Weib vor den Herrn, und der Priester tue an ihm genau nach diesem Gesetz!
31 Der Mann bleibt dann von Verschuldung frei. Ein solches Weib aber lädt Schuld auf sich.’"
1 Das Opfer sei zum Zeichen der Trauer trocken, wie auch bei der Totentrauer weder Fleisch noch Wein genossen wird!