5.Mo 21

1 Wenn jemand in dem Land, das der Herr, dein Gott, dir zum Besitz geben will, einen Erschlagenen auf dem Feld liegen sieht, von dem man nicht weiß, wer ihn getötet hat,
2 so sollen deine Ältesten und Richter hinausgehen und die Entfernungen bis zu den Ortschaften abmessen, die in der Umgebung des Erschlagenen liegen.
3 Die Ältesten der Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten liegt, sollen eine junge Kuh nehmen, die noch nicht zur Arbeit gebraucht wurde und noch nie im Joch gegangen ist.
4 Die Ältesten dieser Stadt sollen die junge Kuh an einen immerfließenden Bach führen, an eine Stelle, an der noch nie geackert und gesät wurde. Dort sollen sie der jungen Kuh den Hals öffnen, daß das Blut in den Bach hineinfließt.
5 Dann sollen die Priester, die Söhne Levis, hinzutreten. Denn diese hat der Herr, dein Gott, auserwählt, seinen Dienst zu versehen und im Namen des Herrn zu segnen. Nach ihrem Urteil werde jeder Streit und jede Verletzung entschieden.
6 Alle Ältesten dieser Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten wohnen, sollen ihre Hände über der jungen Kuh, welcher der Hals in den Bach hinein geöffnet wurde, waschen.
7 Laut sollen sie bezeugen:>Unsere Hände vergossen dieses Blut nicht, und unsere Augen sahen nichts.
8 Bedecke Israel, dein Volk, das du, o Herr, erlöst hast, und laß kein unschuldig vergossenes Blut inmitten deines Volkes Israel sein! Dann ist das Blut zu ihrem Schutz zugedeckt!<
9 So wirst du das unschuldig vergossene Blut aus deiner Mitte tilgen, wenn du tust, was dem Herrn wohlgefällt.
10 Wenn du gegen deine Feinde zum Krieg ausziehst, und der Herr, dein Gott, sie in deine Gewalt gibt und du von ihnen Gefangene erbeutest
11 und unter den Gefangenen eine schöne Frau siehst und sie gern zur Gattin haben möchtest,
12 so bringe sie in dein Haus! Sie schere dann ihr Haupt, beschneide ihre Nägel,
13 lege ihre Gefangenenkleidung ab und wohne in deinem Haus. Wenn sie ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang betrauert hat, kannst du zu ihr gehen und sie ehelichen. Sie gehört dir dann als Gattin an.
14 Findest du aber keinen Gefallen mehr an ihr, so kannst du sie entlassen. Doch darfst du sie nicht um Geld verkaufen oder sie hart behandeln, weil du sie geschwächt hast.
15 Wenn ein Mann zwei Frauen hat, eine, die er mehr liebt, und eine andere, die er weniger liebt, und haben sie ihm, die geliebte wie die weniger geliebte, Söhne geschenkt, und stammt der Erstgeborene von der weniger geliebten,
16 so darf er, wenn er sein Vermögen unter seine Söhne verteilen will, nicht dem Sohn der geliebten das Erstgeburtsrecht verleihen unter Zurücksetzung des Erstgeborenen der weniger geliebten.
17 Er muß vielmehr den Erstgeborenen der weniger geliebten Frau als solchen anerkennen und ihm von allem, was er hat, den doppelten Anteil geben. Da dieser der Erstling seiner Kraft ist, steht ihm das Erstgeburtsrecht zu.
18 Wenn jemand einen störrischen und widerspenstigen Sohn hat, der seinem Vater und seiner Mutter nicht gehorcht und auch dann, wenn sie ihn zurechtgewiesen haben, nicht folgt,
19 so sollen sein Vater und seine Mutter ihn ergreifen und vor die Ältesten seiner Stadt, zum Tor seines Wohnortes, führen
20 und zu den Ältesten seiner Stadt sagen: Dieser unser Sohn ist störrisch und widersetzlich. Er will uns nicht gehorchen. Er ist ein Verschwender und Trunkenbold.
21 Dann sollen ihn alle Männer seiner Stadt zu Tode steinigen. So sollst du das Böse aus deiner Mitte austilgen. Ganz Israel soll es erfahren und sich fürchten.
22 Hat jemand ein todeswürdiges Verbrechen begangen und wird er hingerichtet und hängst du ihn an einem Pfahl auf,
23 so darf sein Leichnam nicht über Nacht am Pfahl hängenbleiben. Am gleichen Tag noch mußt du ihn begraben. Denn ein Gehängter ist von Gott verflucht. Verunreinige nicht dein Land, das dir der Herr, dein Gott, zu eigen geben will!