4.Mo 19

1 Der Herr sprach zu Mose und Aaron:
2 Das ist die Gesetz, das der Herr erließ. Rede zu den Israeliten: Sie sollen dir eine rote, fehlerlose Kuh bringen, die keine Gebrechen hat und auf die noch kein Joch gekommen ist.
3 Die sollt ihr dem Priester Eleasar übergeben. Dann bringe man sie vor das Lager hinaus und schlachte sie vor seinen Augen.
4 Der Priester Eleasar nehme alsdann mit seinem Finger etwas von ihrem Blut und sprenge siebenmal etwas von ihrem Blut gegen die Vorderseite des Offenbarungszeltes.
5 Hierauf verbrenne man die Kuh vor seinen Augen; ihr Fell, ihr Fleisch und ihr Blut verbrenne man mit ihrem Mist.
6 Danach nehme der Priester Zedernholz, Ysop und Karmesin und werfe es mitten ins Feuer, in dem die Kuh verbrannt wird.
7 Dann wasche der Priester seine Kleider, bade seinen Leib in Wasser und gehe daraufhin wieder ins Lager; der Priester ist aber bis zum Abend unrein.
8 Auch derjenige, der sie verbrannt hat, wasche seine Kleider in Wasser und bade seinen Leib in Wasser; doch bleibt auch er unrein bis zum Abend.
9 Ein Mann, der rein ist, sammle nun die Asche der Kuh und versorge sie an einem reinen Ort außerhalb des Lagers. Dort werde sie für die Gemeinde der Israeliten zur Zubereitung des Reinigungswassers aufbewahrt; die Kuh ist ja ein Sündopfer.
10 Der aber die Asche der Kuh gesammelt hat, muss ebenfalls seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend. Für die Israeliten und den Fremden, der sich unter ihnen aufhält, gelte nun für alle Zeit folgende Vorschrift:
11 Wer einen toten Menschen berührt, wird für sieben Tage unrein.
12 Er lasse sich damit am dritten und siebten Tag entsündigen, dann wird er wieder rein. Lässt er sich aber am dritten und siebten Tag nicht entsündigen, dann wird er nicht rein.
13 Jeder, der einen Toten, die Leiche eines verstorbenen Menschen, berührt und sich nicht entsündigen lässt, der verunreinigt die Wohnstätte des Herrn, eine solche Person muss aus Israel ausgerottet werden. Weil kein Reinigungswasser auf ihn gesprengt wurde, bleibt er unrein; seine Unreinheit haftet weiter an ihm.
14 Auch dies ist Gesetz: Falls ein Mensch in einem Zelt stirbt, wird jeder, der das Zelt betritt, sowie jeder, der im Zelt ist, für sieben Tage unrein;
15 auch jedes offene Gefäß, das keinen verschnürten Deckel hat, wird unrein.
16 Ebenso wird jeder, der auf freiem Feld mit einem vom Schwert Erschlagenen oder mit einem Toten, mit menschlichen Gebeinen oder mit einem Grab in Berührung kommt, für sieben Tage unrein.
17 Für einen Unreinen nehme man von der Asche des verbrannten Sündopfers und gieße in einem Gefäß Quellwasser darüber.
18 Dann nehme ein Mann, der rein ist, Ysop, tauche ihn in das Wasser und besprenge das Zelt, alle Geräte und alle Personen, die sich darin befinden, auch den, der mit den Gebeinen eines Toten, einem Erschlagenen oder Verstorbenen oder mit dem Grab in Berührung gekommen ist.
19 Der Reine muss den Unreinen am dritten und am siebten Tag besprengen: Am siebten Tag hat er ihn dann entsündigt. Der wasche hierauf seine Kleider und bade sich in Wasser, dann ist er am Abend rein.
20 Wer aber, obwohl unrein geworden, sich nicht entsündigen lässt, eine solche Person soll aus der Gemeinde ausgerottet werden; denn er hat das Heiligtum des Herrn verunreinigt, das Reinigungswasser wurde nicht auf ihn gesprengt, er bleibt unrein.
21 Eine Vorschrift für immer sei dies für euch. Derjenige, der das Reinigungswasser sprengt, hat seine Kleider zu waschen, und wer das Reinigungswasser berührt, ist unrein bis zum Abend.
22 Alles, was der unrein Gewordene berührt, wird unrein und ebenso wird die Person, die das wieder berührt, unrein bis zum Abend.