4.Mo 9

1 Ferner sprach der Herr zu Mose in der Wüste Sinai im ersten Monat des zweiten Jahres ihres Auszugs aus Ägypten:
2 Die Israeliten sollen das Pesach zu der dafür festgesetzten Zeit halten.
3 Am vierzehnten Tag dieses Monats gegen Abend sollt ihr es halten zu der dafür festgesetzten Zeit, nach den dafür geltenden Gesetzen und Satzungen sollt ihr es halten.
4 Da gebot Mose den Israeliten, das Pesach zu halten.
5 Sie hielten das Pesach am vierzehnten Tag des ersten Monats gegen Abend in der Wüste Sinai; genau so, wie der Herr dem Mose befohlen hatte, hielten es die Israeliten.
6 Nun traten Männer, die an einer menschlichen Leiche unrein geworden waren, sodass sie das Pesach an jenem Tag nicht feiern konnten, noch am selben Tag vor Mose und Aaron
7 und sprachen zu ihm: Wir sind an einer menschlichen Leiche unrein geworden. Warum sollen wir zu kurz kommen, indem wir die Opfergabe für den Herrn zu der dafür festgesetzten Zeit inmitten der Israeliten nicht darbringen dürfen?
8 Da sprach Mose zu ihnen: Wartet! Ich will hören, was der Herr in euerem Fall gebietet.
9 Und der Herr sprach zu Mose:
10 Sag den Israeliten: Wenn jemand von euch oder von eueren Nachkommen an einer Leiche unrein geworden ist oder sich auf einer weiten Reise befindet, so soll er doch das Pesach für den Herrn halten.
11 Am vierzehnten Tag des zweiten Monats gegen Abend sollen sie es halten; zu ungesäuertem Brot und bitteren Kräutern sollen sie es essen.
12 Sie dürfen davon nichts bis zum Morgen übrig lassen, auch dürfen sie keinen Knochen an ihm zerbrechen; nach dem Pesachgesetz in seinem ganzen Umfang sollen sie es halten.
13 Derjenige aber, der rein ist und sich nicht auf einer Reise befindet und es gleichwohl unterlässt, das Pesach zu halten, eine solche Person soll aus seinem Volk ausgerottet werden, da er die Opfergabe für den Herrn nicht zu der dafür festgesetzten Zeit darbringt; ein solcher hat seine Sünde zu büßen.
14 Und wenn sich ein Fremder bei euch aufhält und das Pesach für den Herrn halten will, dann soll er genau so, wie das Gesetz und die Satzung über das Pesach es vorsehen, verfahren. Ein und dasselbe Gesetz gelte für euch, für den Fremden und den Einheimischen.
15 An dem Tag nun, da man die Wohnstätte errichtete, bedeckte die Wolke die Wohnstätte im Zelt der Bundesurkunde und abends war sie über der Wohnstätte wie ein feuriger Schein bis zum Morgen.
16 So war es immer: Die Wolke bedeckte sie bei Tag und der feurige Schein bei Nacht.
17 Wenn die Wolke sich vom Zelt erhob, brachen die Israeliten auf, und an dem Platz, wo die Wolke sich niederließ, lagerten die Israeliten.
18 Auf Geheiß des Herrn brachen die Israeliten auf, und auf Geheiß des Herrn lagerten sie. Die ganze Zeit, in der die Wolke über der Wohnstätte ruhte, lagerten sie.
19 Mochte die Wolke auf lange Zeit über der Wohnstätte verweilen, die Israeliten erwiesen dem Herrn ihren Dienst und brachen nicht auf.
20 Wenn die Wolke nur wenige Tage über der Wohnstätte blieb, auf Geheiß des Herrn lagerten sie, und auf Geheiß des Herrn brachen sie auf.
21 Ja, es konnte geschehen, dass die Wolke nur vom Abend bis zum Morgen blieb: Erhob sich die Wolke am Morgen, dann brachen sie auf; blieb sie den Tag oder die Nacht und erhob sich dann die Wolke, dann brachen sie auf.
22 Und wenn die Wolke zwei Tage oder gar einen Monat oder noch längere Zeit über der Wohnstätte verweilte und über ihr ruhte, dann lagerten die Israeliten eben und brachen nicht auf; erst wenn sie sich erhob, brachen sie auf.
23 Nach dem Befehl des Herrn lagerten sie und nach dem Befehl des Herrn brachen sie auf; sie fügten sich der Weisung des Herrn, wie es der Herr durch Mose befohlen hatte.