5.Mo 15

1 Jedes siebte Jahr soll ein Erlassjahr sein.
2 Mit dem Erlass soll es so gehalten werden: Jeder Gläubiger erlasse sein Darlehen, das er seinem Nächsten gewährte; seinen Nächsten und seinen Bruder bedränge er nicht; denn man hat einen Erlass zu Ehren des Herrn ausgerufen.
3 Den Ausländer kannst du bedrängen; was du aber bei deinem Bruder stehen hast, das sollst du erlassen.
4 Bei dir soll es keinen Armen geben; denn der Herr wird dich reichlich segnen in dem Land, das der Herr, dein Gott, dir zum Erbanteil geben wird, damit du es besitzt,
5 wenn du nur wirklich auf die Stimme des Herrn, deines Gottes, hörst und alle Gebote, die ich dir heute vorschreibe, beachtest und dich an sie hältst.
6 Denn der Herr, dein Gott, hat dich gesegnet, wie er es dir verheißen hat, sodass du vielen Völkern leihen kannst, du selber aber nicht zu borgen brauchst. So herrschst du über viele Völker, sie aber werden nicht über dich herrschen.
7 Ist ein Armer unter deinen Brüdern, in einer deiner Ortschaften in dem Land, das der Herr, dein Gott, dir geben will, so sollst du dein Herz nicht verhärten und vor deinem armen Bruder deine Hand nicht verschließen.
8 Öffne vielmehr deine Hand und leih ihm gern, was er in seiner Not braucht.
9 Nimm dich in Acht, dass in deinem Innern nicht der niederträchtige Gedanke aufkommt: Das siebte Jahr, das Erlassjahr, steht bevor!, und dass du deinen armen Bruder nicht unwillig anblickst und ihm nichts gibst. Er würde sonst den Herrn gegen dich anrufen und auf dir läge schwere Schuld.
10 Du sollst ihm bereitwillig geben ohne Missmut darüber, dass du ihm geben musst. Denn für diese Tat wird der Herr, dein Gott, dich segnen für alles, was du tust und was deine Hände schaffen.
11 Denn nie wird es im Land an Armen fehlen. Darum gebiete ich dir hiermit: Öffne weit deine Hand für deinen bedrückten und armen Bruder!
12 Verkauft sich an dich ein Bruder, Hebräer oder Hebräerin, so soll er dir sechs Jahre lang dienen, im siebten Jahre aber sollst du ihn als freien Mann entlassen.
13 Und wenn du ihn als freien Mann entlässt, sollst du ihn nicht mit leeren Händen ziehen lassen.
14 Du sollst ihn mit Gaben von deinen Schafen, deiner Tenne und deiner Kelter reichlich versehen; je nachdem der Herr, dein Gott, dich segnete, sollst du ihm abgeben.
15 Denk daran, dass du in Ägypten Sklave warst und der Herr, dein Gott, dir die Freiheit gab. Darum verpflichte ich dich heute auf dieses Gebot.
16 Sollte er jedoch zu dir sprechen: Ich will nicht von dir wegziehen -- weil er dich und deine Familie lieb gewonnen hat, da es ihm bei dir gut ging --,
17 so sollst du einen Pfriem nehmen, ihn durch sein Ohr stechen und an die Tür heften; so ist er dann für immer dein Sklave. Auch mit deiner Sklavin sollst du so verfahren.
18 Halte es nicht für eine Härte, wenn du ihn als freien Mann entlassen musst. Denn sein sechsjähriger Dienst bei dir entspricht dem Doppelten des Lohnes eines Arbeiters; zudem wird dich der Herr, dein Gott, in allem, was du tust, segnen.
19 Alle männlichen Erstgeburten, die unter deinen Rindern und Schafen geboren werden, sollst du dem Herrn, deinem Gott, weihen. Mit dem Erstgeborenen deiner Rinder darfst du nicht arbeiten und das Erstgeborene deiner Schafe nicht scheren.
20 Du sollst sie mit deiner Familie Jahr für Jahr vor dem Herrn, deinem Gott, verzehren an der Stätte, die der Herr auswählt.
21 Falls sie aber einen Fehler haben, lahm oder blind oder sonst mit einem schlimmen Makel behaftet sind, darfst du sie dem Herrn, deinem Gott, nicht opfern.
22 Dann sollst du sie an deinem Heimatort verzehren wie Gazelle und Hirsch, ganz gleich also, ob du rein oder unrein bist.
23 Nur ihr Blut darfst du nicht genießen; das sollst du wie Wasser auf die Erde gießen.