Hes 45

1 Wenn ihr das Land zum Erbbesitz verlost, sollt ihr vom Land als heilige Abgabe ein heiliges Stück von fünfundzwanzigtausend Ellen Länge und zwanzigtausend Ellen Breite für den Herrn zurückbehalten. Das soll in seinem ganzen Umfang heiliges Gebiet sein.
2 Davon soll zum Heiligtum ein Quadrat von fünfhundert mal fünfhundert Ellen ringsum gehören und fünfzig Ellen freie Fläche ringsherum.
3 Von diesem Bezirk sollst du ein Gebiet von fünfundzwanzigtausend Ellen Länge und zehntausend Ellen Breite abmessen; darauf soll das Allerheiligste stehen.
4 Das soll der heilige Teil des Landes sein; er soll den Priestern gehören, die am Heiligtum Dienst tun und die sich beim Gottesdienst dem Herrn nahen; es soll ein Platz sein für Häuser und ein freier Platz für Weideflächen.
5 Das (übrige) Gebiet von fünfundzwanzigtausend Ellen Länge und zehntausend Ellen Breite soll den Leviten gehören, die im Tempel Dienst tun, es soll ihr Eigentum sein, mit Städten zum Wohnen.
6 Als Eigentum der Stadt sollt ihr ein Gebiet von fünftausend Ellen Breite und fünfundzwanzigtausend Ellen Länge bestimmen, genauso lang wie die heilige Abgabe; es soll dem ganzen Haus Israel gehören.
7 Dem Fürsten sollt ihr ein Gebiet bestimmen zu beiden Seiten der heiligen Abgabe und des Eigentums der Stadt längs der heiligen Abgabe und längs des Stadteigentums an der Westseite westlich und an der Ostseite östlich, und zwar in der Länge entsprechend den einzelnen Anteilen von der Westgrenze bis zur Ostgrenze des Landes.
8 Das soll ihm als Eigentum in Israel zukommen, damit meine Fürsten nicht mehr mein Volk bedrücken, sondern das Land dem Haus Israel und seinen Stämmen überlassen.
9 So spricht Gott, der Herr: Lasst es genug sein, ihr Fürsten Israels! Schafft Gewalttat und Bedrückung ab! Übt Recht und Gerechtigkeit! Lasst ab von der Beraubung meines Volkes -- Spruch Gottes, des Herrn.
10 Richtige Waage, richtiges Efa und richtiges Bat sollt ihr haben.
11 Efa und Bat sollen einheitliches Maß haben, sodass das Bat den zehnten Teil eines Homer fasst und das Efa den zehnten Tel eines Homer. Auf den Homer soll man alles abstimmen.
12 Der Schekel soll zwanzig Gera betragen; zehn Schekel sind ein Fünftel einer Mine, fünf Schekel ein Zehntel; fünfzig Schekel sind eine ganze Mine.
13 Das ist die heilige Abgabe, die ihr entrichten sollt: ein Sechstel Efa von jedem Homer Weizen und ein Sechstel Efa von jedem Homer Gerste.
14 Die festgesetzte Menge Öl -- das Bat ist das Ölmaß --: ein Zehntel Bat von jedem Kor; denn zehn Bat machen ein Kor aus.
15 Ferner ein Schaf aus jeder Herde, von je zweihundert ein Stück, als Abgabe vom Viehbesitz Israels für die Speise-, Brand- und Gemeinschaftsopfer, um euch zu entsühnen -- Spruch Gottes, des Herrn.
16 Alles Volk im Land soll diese Abgabe dem Fürsten in Israel entrichten.
17 Jeder Fürst aber hat an den Festtagen, den Neumonden, den Sabbaten und an allen Feiertagen des Hauses Israel für Brand-, Speise- und Trankopfer zu sorgen. Er soll die Sünd-, Speise-, Brand- und Gemeinschaftsopfer veranstalten, um das Haus Israel zu entsühnen.
18 So spricht Gott, der Herr: Im ersten Monat, am Ersten des Monats, sollst du einen fehlerlosen, jungen Stier nehmen und das Heiligtum entsündigen.
19 Der Priester soll etwas vom Blut des Sündopfers nehmen und an die Pfosten des Tempels und an die vier Ecken der (mittleren) Stufe des Altars und an die Pfosten des Tors zum inneren Vorhof streichen.
20 Ebenso soll es im siebten Monat, am ersten Tag des Monats für jene geschehen, die sich aus Irrtum oder Unwissenheit verfehlt haben. So sollt ihr den Tempel entsühnen.
21 Im ersten Monat, am vierzehnten Tag des Monats, sollt ihr das Pesach feiern, ein Fest von sieben Tagen, an denen man ungesäuerte Brote essen soll.
22 Der Fürst soll an jenem Tag für sich und das ganze Volk des Landes einen Stier als Sündopfer bereitstellen.
23 An den sieben Festtagen soll er als Brandopfer für den Herrn sieben Stiere und sieben Widder, fehlerlose Tiere, bereitstellen, täglich, sieben Tage lang, und als Sündopfer täglich einen Ziegenbock.
24 Als Speiseopfer soll er ein Efa je Stier und ein Efa je Widder bereitstellen, ferner ein Hin Öl je Efa Mehl.
25 Am Fest (, das) im siebten Monat, am Fünfzehnten des Monats (beginnt,) soll er sieben Tage lang das Gleiche an Sünd-, Brand- und Speiseopfer samt dem Öl bereitstellen.