1 Und der Ewige redete zu Mosche und Aharon und sprach:
2 «Dies ist die Satzung der Weisung, die der Ewige geboten hat, da er sprach: Sprich zu den Kindern Jisraël, daß sie dir eine fehlfreie, rote Kuh bringen, an der kein Leibesschaden ist, und auf die kein Joch gekommen.
3 Und ihr sollt sie El'asar, dem Priester, übergeben, daß er sie vor das Lager hinausführe, und man schlachte sie vor ihm.
4 Dann nehme El'asar, der Priester, mit seinem Finger von ihrem Blut und sprenge von ihrem Blut gegen die Vorderseite des Erscheinungszeltes siebenmal.
5 Darauf verbrenne man die Kuh vor seinen Augen: Ihr Fell, ihr Fleisch, ihr Blut samt ihrer Ausscheidung soll man verbrennen.
6 Und der Priester nehme Zedernholz, Ysop und karmesinfarbene Wolle und werfe es in den Brand der Kuh hinein.
7 Hierauf wasche der Priester seine Gewänder und bade seinen Leib im Wasser, dann erst darf er in das Lager kommen; doch bleibt der Priester unrein bis zum Abend.
8 Auch der sie verbrennt, wasche seine Gewänder im Wasser und bade seinen Leib im Wasser und ist unrein bis zum Abend.
9 Ein reiner Mann aber nehme die Asche der Kuh auf und lege sie außerhalb des Lagers an einem reinen Ort nieder; und sie sei für die Gemeinde der Kinder Jisraël zur Aufbewahrung zum Reinigungswasser, ein Sündopfer ist es.
10 Und der die Asche der Kuh sammelt, wasche seine Gewänder, und er ist unrein bis zum Abend; dies sei für die Kinder Jisraël und für den Fremdling, der unter ihnen weilt, zu ewigem Gesetz.
11 Wer die Leiche irgendeines menschlichen Wesens berührt, ist sieben Tage unrein.
12 Er soll sich damit entsündigen am dritten Tag und am siebenten Tag, so wird er rein; wenn er sich aber nicht am dritten Tag und am siebenten Tag entsündigt, wird er nicht rein.
13 Jeder, der einen Toten berührt, ein menschliches Wesen, das gestorben ist, und sich nicht entsündigt, der verunreinigt die Wohnung des Ewigen; und jene Person soll aus Jisraël getilgt werden, denn es ist kein Reinigungswasser auf ihn gesprengt worden, er bleibt unrein, noch haftet seine Unreinheit an ihm.
14 Dies ist die Weisung: Wenn ein Mensch in einem Zelt stirbt, so ist alles, was in das Zelt hineinkommt, und alles, was im Zelt ist, sieben Tage unrein.
15 Und jedes offene Gefäß, auf dem kein festverbundener Deckel ist, wird unrein.
16 Und jeder, der auf freiem Feld einen vom Schwert Erschlagenen oder einen Toten oder eines Menschen Gebein oder ein Grab berührt, ist sieben Tage unrein.
17 Und man nehme für den Unreinen vom Staub des verbrannten Sündopfers und gieße darauf lebendiges Wasser in ein Gefäß.
18 Dann nehme ein reiner Mann Ysop, tauche in das Wasser und sprenge auf das Zelt, auf alle Geräte und auf die Personen, die darin gewesen sind, und auf den, der das Gebein, den Erschlagenen, den Toten oder das Grab berührt hat.
19 So sprenge der Reine auf den Unreinen am dritten Tag und am siebenten Tag und entsündige ihn am siebenten Tag, er wasche seine Gewänder, bade sich im Wasser und ist am Abend rein.
20 Wer aber unrein geworden ist und sich nicht entsündigt, diese Person soll aus der Volksschar getilgt werden; denn das Heiligtum des Ewigen hat er verunreinigt, Reinigungswasser ist auf ihn nicht gesprengt worden, unrein ist er.
21 Das soll ihnen ewige Satzung sein. Und wer das Reinigungswasser sprengt, der wasche seine Gewänder, und wer das Reinigungswasser berührt, ist unrein bis zum Abend.
22 Und alles, was der Unreine berührt, wird unrein, und die Person, die ihn berührt, ist unrein bis zum Abend.»