1 Und im siebenten Monat, am Ersten des Monats, soll euch heilige Berufung sein, keinerlei Dienstarbeit sollt ihr verrichten, ein Tag des Posaunenschalls soll er euch sein.
2 Da sollt ihr dem Ewigen als Hochopfer zum Duft der Befriedigung bereiten: Einen jungen Stier, einen Widder und sieben einjährige, fehlfreie Schafe,
3 und als ihr Mehlopfer: Feines Mehl, eingerührt mit Öl, drei Zehntel für den Stier, zwei Zehntel für den Widder,
4 und ein Zehntel für je ein Schaf - für alle sieben Schafe;
5 und einen Ziegenbock als Sündopfer, um euch Sühne zu erwirken,
6 außer dem Hochopfer des Neumonds und seinem Mehlopfer, sowie dem ständigen Hochopfer und seinem Mehlopfer und ihren Gußopfern nach ihrer Vorschrift, zum Duft der Befriedigung, als Feueropfer für den Ewigen.
7 Und am Zehnten dieses siebenten Monats soll euch heilige Berufung sein, und ihr sollt euch kasteien; keinerlei Arbeit sollt ihr verrichten.
8 Und ihr sollt dem Ewigen als Hochopfer zum Duft der Befriedigung darbringen: Einen jungen Stier, einen Widder und sieben einjährige Schafe - fehlfrei sollen sie euch sein;
9 und als ihr Mehlopfer: Feines Mehl, eingerührt mit Öl, drei Zehntel für den Stier, zwei Zehntel für je einen Widder,
10 je ein Zehntel für je ein Schaf - für alle sieben Schafe;
11 einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem Sündopfer der Sühnung und dem ständigen Hochopfer nebst seinem Mehlopfer und ihren Gußopfern.
12 Und am fünfzehnten Tag des siebenten Monats soll euch heilige Berufung sein, keinerlei Dienstarbeit sollt ihr verrichten; und ihr sollt dem Ewigen ein Fest feiern, sieben Tage lang.
13 Und ihr sollt dem Ewigen als Hochopfer, als Feueropfer zum Duft der Befriedigung, darbringen: Dreizehn junge Stiere, zwei Widder und vierzehn einjährige Schafe - fehlfrei sollen sie sein;
14 und als ihr Mehlopfer: Feines Mehl, eingerührt mit Öl, drei Zehntel für je einen Stier von den dreizehn Stieren, zwei Zehntel für je einen Widder von den beiden Widdern,
15 und je ein Zehntel für je ein Schaf von den vierzehn Schafen,
16 und einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem ständigen Hochopfer, seinem Mehl- und Gußopfer.
17 Und am zweiten Tag: Zwölf junge Stiere, zwei Widder und vierzehn einjährige, fehlfreie Schafe,
18 und ihre Mehl- und Gußopfer für die Stiere, für die Widder und für die Schafe in ihrer Zahl nach Vorschrift,
19 und einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem ständigen Hochopfer nebst seinem Mehlopfer und ihren Gußopfern.
20 Und am dritten Tag: Elf Stiere, zwei Widder und vierzehn einjährige, fehlfreie Schafe,
21 und ihre Mehl- und Gußopfer für die Stiere, für die Widder und für die Schafe in ihrer Zahl nach Vorschrift,
22 und einen Bock als Sündopfer, außer dem ständigen Hochopfer nebst seinem Mehl- und Gußopfer.
23 Und am vierten Tag: Zehn Stiere, zwei Widder und vierzehn einjährige, fehlfreie Schafe,
24 ihre Mehl- und Gußopfer für die Stiere, für die Widder und für die Schafe in ihrer Zahl nach Vorschrift,
25 und einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem ständigen Hochopfer, seinem Mehl- und Gußopfer.
26 Und am fünften Tag: Neun Stiere, zwei Widder und vierzehn einjährige, fehlfreie Schafe,
27 und ihre Mehl- und Gußopfer für die Stiere, für die Widder und für die Schafe in ihrer Zahl nach Vorschrift,
28 und einen Bock als Sündopfer außer dem ständigen Hochopfer nebst seinem Mehl- und Gußopfer.
29 Und am sechsten Tag: Acht Stiere, zwei Widder und vierzehn einjährige, fehlfreie Schafe,
30 und ihre Mehl- und Gußopfer für die Stiere, für die Widder und für die Schafe in ihrer Zahl nach Vorschrift,
31 und einen Bock als Sündopfer, außer dem ständigen Hochopfer, seinem Mehlopfer und seinen Gußopfern.
32 Und am siebenten Tag: Sieben Stiere, zwei Widder und vierzehn einjährige, fehlfreie Schafe,
33 und ihre Mehl- und Gußopfer für die Stiere, für die Widder und für die Schafe in ihrer Zahl nach ihrer Vorschrift,
34 und einen Bock als Sündopfer, außer dem ständigen Hochopfer, seinem Mehl- und Gußopfer.
35 Am achten Tag soll euch eine Festversammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr verrichten.
36 Und ihr sollt dem Ewigen als Hochopfer, als Feueropfer zum Duft der Befriedigung, darbringen: Einen Stier, einen Widder und sieben einjährige, fehlfreie Schafe,
37 ihre Mehl- und Gußopfer für den Stier, für den Widder und für die Schafe in ihrer Zahl, nach Vorschrift,
38 und einen Bock als Sündopfer, außer dem ständigen Hochopfer nebst seinem Mehl- und Gußopfer.
39 Solche sollt ihr dem Ewigen bereiten an euren Festen, außer euren Gelübden und euren Edelmutsgaben, an euren Hochopfern und euren Mehlopfern, euren Gußopfern und euren Mahlopfern.»