Hes 48

1 Und dies sind die Namen der Stämme: An der Nordspitze, seitlich der Straße von Hetlon, Lebo von Hamat, Hazar-Enan, das Gebiet von Dammesek nach Norden hin, seitlich von Hamat, das soll ihm gehören von der Ostseite nach Westen: Dan, eins.
2 Und an dem Gebiet Dans von der Ostseite bis zur Westseite: Ascher, eins.
3 Und an dem Gebiet Aschers von der Ostseite bis zur Westseite: Naftali, eins.
4 Und an dem Gebiet Naftalis von der Ostseite bis zur Westseite: Menaschsche, eins.
5 Und an dem Gebiet Menaschsches von der Ostseite bis zur Westseite: Efraim, eins.
6 Und an dem Gebiet Efraims von der Ostseite bis zur Westseite: Rëuben, eins.
7 Und an dem Gebiet Rëubens von der Ostseite bis zur Westseite: Jehuda, eins.
8 Und an dem Gebiet Jehudas von der Ostseite bis zur Westseite soll die Hebegabe sein, die ihr erheben sollt: Fünfundzwanzigtausend in die Breite, und die Länge wie einer der Anteile, von der Ostseite bis zur Westseite, und es sei das Heiligtum mitten darin.
9 Die Hebegabe, die ihr für den Ewigen erheben sollt: Fünfundzwanzigtausend in die Länge und zehntausend in die Breite.
10 Diesen aber gehöre die heilige Hebegabe: Den Priestern gegen Norden: Fünfundzwanzigtausend, und gegen Westen die Breite: Zehntausend, und gegen Osten die Breite: Zehntausend, und gegen Süden die Länge: Fünfundzwanzigtausend; und es sei das Heiligtum des Ewigen mitten darin.
11 Den geweihten Priestern von den Zadoksöhnen, die meine Wartung gewahrt, die nicht in die Irre gingen, da die Kinder Jisraël abirrten, wie die Lewiten abgeirrt sind,
12 ihnen gehöre ein Aushub aus der Hebegabe des Landes als hochheilig neben dem Gebiet der Lewiten.
13 Und den Lewiten, gleichlaufend mit dem Gebiet der Priester: Fünfundzwanzigtausend in die Länge und in die Breite zehntausend - jede Langseite fünfundzwanzigtausend, und die Breite zehntausend.
14 Und sie dürfen davon nicht verkaufen noch vertauschen, noch den Erstling des Bodens (an andere) übergehn lassen; denn heilig ist es dem Ewigen.
15 Doch die fünftausend, die übrig sind an der Breitseite vor den fünfundzwanzigtausend, das ist Profanland für die Stadt zur Siedlung und zur Freifläche, und es liege die Stadt mitten darin.
16 Und das sind ihre Abmessungen: Die Nordseite viertausendfünfhundert, und die Südseite viertausendfünfhundert, und nach der Ostseite viertausendfünfhundert, und die Westseite viertausendfünfhundert.
17 Und es sei als Freifläche für die Stadt gegen Norden zweihundertfünfzig, gegen Süden zweihundertfünfzig, gegen Osten zweihundertfünfzig und gegen Westen zweihundertfünfzig.
18 Und was übrig bleibt an der Länge, gleichlaufend der heiligen Hebegabe, zehntausend gegen Osten und zehntausend gegen Westen - was gleichlaufend ist zur heiligen Hebegabe -, dessen Ertrag diene zur Nahrung den Bebauern in der Stadt.
19 Und die Bebauer in der Stadt sollen es bestellen, aus allen Stämmen Jisraëls.
20 Als gesamte Hebegabe sollt ihr fünfundzwanzigtausend auf fünfundzwanzigtausend im Geviert erheben, als heilige Hebegabe nebst dem Besitztum der Stadt.
21 Der Rest aber gehöre dem Fürsten, hüben und drüben von der heiligen Hebegabe und dem Besitztum der Stadt, längs den fünfundzwanzigtausend der Hebegabe bis zur Grenze gegen Osten; und westlich, längs den fünfundzwanzigtausend bis zur Grenze im Westen, den Abteilen (der Stadt) gleichlaufend, gehöre dem Fürsten, und so sei die heilige Hebegabe und das Heiligtumshaus mitten darin.
22 Und vom Besitztum der Lewiten und dem Besitztum der Stadt, die mitten in dem, was des Fürsten ist, liegen, gehöre das zwischen der Grenze von Jehuda und der Grenze von Binjamin dem Fürsten.
23 Und die übrigen Stämme: Von der Ostseite bis zur Westseite: Binjamin, eins.
24 Und am Gebiet von Binjamin von der Ostseite bis zur Westseite: Schim'on, eins.
25 Und am Gebiet von Schim'on von der Ostseite bis zur Westseite: Jissachar, eins.
26 Und am Gebiet von Jissachar von der Ostseite bis zur Westseite: Sebulun, eins.
27 Und am Gebiet von Sebulun von der Ostseite bis zur Westseite: Gad, eins.
28 Und am Gebiet von Gad auf der Südseite gegen Mittag, da sei die Grenze von Tamar über Me-Meribat-Kadesch zum Bach hin, bis ans große Meer.
29 Dies ist das Land, das ihr verlosen sollt als Erbbesitz den Stämmen Jisraëls, und das sind ihre Anteile, ist der Spruch Gottes, des Herrn.
30 Und das sind die Ausgänge der Stadt: Auf der Nordseite, viertausendfünfhundert messend,
31 und die Tore der Stadt nach den Namen der Stämme Jisraëls: Drei Tore gegen Norden: Das Tor Rëubens, eins, das Tor Jehudas, eins, das Tor Lewis, eins.
32 Und gegen die Ostseite, viertausendfünfhundert, drei Tore: Das Tor Josefs, eins, das Tor Binjamins, eins, das Tor Dans, eins.
33 Und gegen die Südseite, viertausendfünfhundert messend, drei Tore: Das Tor Schim'ons, eins, das Tor Jissachars, eins, das Tor Sebuluns, eins.
34 Die Westseite, viertausendfünfhundert, ihre Tore drei: Das Tor Gads, eins, das Tor Aschers, eins, das Tor Naftalis, eins.
35 Ringsum: Achtzehntausend. Der Name der Stadt aber sei von dem Tag ab: Der Ewige daselbst.»