Neh 10

1 Und bei alledem schließen wir einen Vertrag und schreiben nieder, und auf der Versiegelung (unterzeichnen): Unsere Obersten, unsere Lewiten, unsere Priester.
2 Und auf der Versiegelung stehen: Nehemja, der Ehrwürdige, der Sohn Hachaljas, und Zidkija,
3 Seraja, Asarja, Jirmeja,
4 Paschhur, Amarja, Malkija,
5 Hattusch, Schebanja, Malluch,
6 Harim, Meremot, Obadja,
7 Danijel, Ginneton, Baruch,
8 Meschullam, Abija, Mijamin,
9 Maasja, Bilgai, Schema'ja. Dies sind die Priester.
10 Und die Lewiten: Jeschua, der Sohn Asanjas, Binnui von den Söhnen Henadads, Kadmiël.
11 Und ihre Brüder: Schebanja, Hodija, Kelita, Pelaja, Hanan,
12 Micha, Rehob, Haschabja,
13 Sakkur, Scherebeja, Schebanja,
14 Hodija, Bani, Beninu.
15 Die Häupter des Volkes: Par'osch, Pahat-Moab, Elam, Sattu, Bani,
16 Bunni, Asgad, Bebai,
17 Adonija, Bigwai, Adin,
18 Ater, Hiskija, Asur,
19 Hodija, Haschum, Bezai,
20 Harif, Anatot, Nebai,
21 Magpiasch, Meschullam, Hesir,
22 Meschesab'el, Zadok, Jaddua,
23 Pelatja, Hanan, Anaja,
24 Hoschea, Hananja, Haschschub,
25 ha-Lohesch, Pilha, Schobek,
26 Rehum, Haschabna, Maaseja
27 und Ahija, Hanan, Anan,
28 Malluch, Harim, Baana.
29 Und das übrige Volk, die Priester, Lewiten, ,Tormänner', Sänger, Weihgeschenkten und alles, was sich abgeschieden hat von den Völkern der Länder zur Weisung Gottes, ihre Frauen, Söhne und Töchter, jeder Verständige, Einsichtige,
30 machen es fest ob ihren Brüdern, sie in Gelöbnis nehmend, und treten in Eid und Schwur, zu wandeln in der Weisung Gottes, die durch Mosche, den Gottesknecht, gegeben wurde, und zu wahren und zu üben alle Gebote des Ewigen, unseres Herrn, und seine Vorschriften und Satzungen;
31 und daß wir unsere Töchter nicht den Völkern des Landes geben, und ihre Töchter nicht für unsere Söhne nehmen wollen.
32 Und wenn die Völker des Landes die Waren und allerlei Getreide am Sabbat zum Verkauf bringen, so wollen wir ihnen am Sabbat und am heiligen Tag nichts abnehmen, und wollen das siebente Jahr preisgeben, wie jede Handforderung.
33 Und wir legen uns auf als Verpflichtung, ein Drittel Schekel im Jahr für den Dienst am Haus unseres Gottes zu geben,
34 für das Schichtbrot und das ständige Mehlopfer, für das ständige Hochopfer, die Sabbat-, Neumond- und Festopfer, für die Weihopfer und die Sündopfer, zur Sühne für Jisraël, und für alle Verrichtung im Haus unseres Gottes.
35 Und die Lose haben wir geworfen, Priester, Lewiten und Volk, über die Holzspende, sie zum Haus unseres Gottes je nach dem Vaterhaus zu bestimmten Zeiten Jahr für Jahr zu bringen, es zu verbrennen auf dem Altar des Ewigen, unseres Gottes, wie in der Weisung geschrieben steht.
36 Und die Erstlinge unseres Bodens und die Erstlinge aller Frucht jedes Baumes Jahr für Jahr ins Haus des Ewigen zu bringen
37 und die Erstlinge unserer Söhne und unseres Viehs, wie in der Weisung geschrieben steht; und die Erstlinge unserer Rinder und unserer Schafe ins Haus unseres Gottes zu bringen, zu den Priestern, die im Haus Gottes Dienst tun.
38 Und das Erste unserer Teigtröge, unsere Hebegaben und die Frucht jedes Baumes, von Most und Ölsaft, wollen wir den Priestern bringen in die Kammern des Hauses unseres Gottes, und den Zehnten von unserm Boden den Lewiten, und sie, die Lewiten, nehmen den Zehnten in allen Städten unserer Arbeit.
39 Und es soll der Priester, ein Sohn Aharons, bei den Lewiten sein, wenn die Lewiten verzehnten und die Lewiten dann den Zehnten des Zehnten hinaufbringen in das Haus unseres Gottes, in die Kammern zum Schatzhaus.
40 Denn in die Kammern sollen die Kinder Jisraël und die Söhne Lewis die Hebegabe von Korn Most und Ölsaft bringen, und dort sind die Gefäße des Heiligtums, die diensttuenden Priester, die ,Tormänner' und die Sänger. Und wir werden das Haus unseres Gottes nicht im Stich lassen.»