Verpflichtung auf das Gesetz
1 "Und wegen all dem verpflichten wir uns nun schriftlich. Auf der gesiegelten Schrift sollen die Namen unserer Vorsteher, unserer Leviten und Priester stehen."
2 Als erster unterzeichnete der Statthalter Nehemia Ben-Hachalja, dann die Priester Zidkija,
3 Seraja, Asarja, Jirmeja,
4 Paschhur, Amarja, Malkija,
5 Hattusch, Schebanja, Malluch,
6 Harim, Meremot, Obadja,
7 Daniel, Ginneton, Baruch,
8 Meschullam, Abija, Mijamin,
9 Maasja, Bilga und Schemaja.
10 Dann unterschrieben die Leviten Jeschua Ben-Asanja, Binnui aus der Sippe Henadad sowie Kadmiël,
11 ferner ihre Brüder Schebanja, Hodija, Kelita, Pelaja, Hanan,
12 Micha, Rehob, Haschabja,
13 Sakkur, Scherebja, Schebanja,
14 Hodija, Bani und Beninu.
15 Schließlich unterzeichneten die Vorsteher Parosch, Pahat-Moab, Elam, Sattu, Bani,
16 Bunni, Asgad, Bebai,
17 Adonija, Bigwai, Adin,
18 Ater, Hiskija, Asur,
19 Hodija, Haschum, Bezai,
20 Harif, Anatot, Nebai,
21 Magpiasch, Meschullam, Hesir,
22 Meschesabel, Zadok, Jaddua,
23 Pelatja, Hanan, Anaja,
24 Hoschea, Hananja, Haschub,
25 Lohesch, Pilha, Schobek,
26 Rehum, Haschabna, Maaseja,
27 Ahija, Hanan, Anan,
28 Malluch, Harim und Baana.
29 Auch das übrige Volk schloss sich der Verpflichtung an: die restlichen Priester und Leviten, die Torwächter, Sänger und Tempelsklaven, und alle, die sich von den nichtisraelitischen Völkern im Land getrennt hatten, um das Gesetz Gottes zu befolgen, dazu ihre Frauen und alle von ihren Söhnen und Töchtern, die alt genug waren, die Vereinbarung zu verstehen.
30 Zusammen mit ihren Vorstehern legten sie einen Eid ab, das Gesetz, das Gott uns durch Mose, seinen Diener, gegeben hat, und alle Gebote, Vorschriften und Anweisungen Jahwes, unseres Herrn, zu befolgen.
31 "Wir verpflichten uns, unsere Töchter nicht in fremde Volksgruppen im Land zu verheiraten und von ihnen keine Frauen für unsere Söhne zu nehmen.
32 Und wenn diese Fremden ihr Getreide oder andere Waren am Sabbat oder einem anderen heiligen Tag zum Verkauf bringen, wollen wir ihnen nichts abkaufen. Jedes siebte Jahr lassen wir das Land brach liegen und erlassen alle Schulden.
33 Wir verpflichten uns, jährlich einen Drittelschekel
1 für den Dienst im Tempel unseres Gottes zu geben,
34 für die geweihten Brote, für die täglichen Speis- und Brandopfer, für die Opfer am Sabbat, am Neumondsfest und an den übrigen Festtagen, für die geweihten Gaben und die Sündopfer, die Israels Schuld tilgen, sowie für alle Arbeiten am Haus unseres Gottes.
35 Die Lieferung des Brennholzes für die im Gesetz vorgeschriebenen Opfer auf dem Altar Jahwes, unseres Gottes, losen wir zusammen mit den Priestern und Leviten jährlich aus und bestimmen so, welche Sippen es zu den festgesetzten Zeiten liefern müssen.
36 Jedes Jahr werden wir die ersten Früchte von unseren Feldern und Fruchtbäumen zum Haus Jahwes bringen.
37 Wie es im Gesetz vorgeschrieben ist, werden wir auch unsere erstgeborenen Söhne
2 sowie die Erstgeburten von unseren Rindern und Schafen zu den diensttuenden Priestern im Haus unseres Gottes bringen.
38 In den Vorratsräumen des Tempels werden wir ihnen auch den Brotteig aus dem ersten Getreide des Jahres abliefern sowie die besten Früchte unserer Bäume, den ersten Wein und das erste Olivenöl. Den Leviten geben wir den Zehnten vom Ertrag unserer Felder, denn sie erheben den Zehnten an allen Orten, wo wir Ackerbau betreiben.
39 Wenn die Leviten den Zehnten in Empfang nehmen, soll ein Priester, ein Nachkomme Aarons, in ihrer Begleitung sein. Den Zehnten vom Zehnten sollen die Leviten nämlich an den Tempel abliefern und in die Vorratskammern dort bringen.
40 In diese Räume sollen die Israeliten und die Leviten das Getreide, den Wein und das Olivenöl abliefern. Dort werden die Gegenstände für den Tempeldienst aufbewahrt, und dort halten sich auch die diensttuenden Priester, die Torwächter und Sänger auf. Wir wollen das Haus unseres Gottes nicht vernachlässigen."