Jos 20

Errichtung von Zufluchts- und Levitenstädten

Zweck der Zufluchtsstädte

1 Der Herr sagte zu Josua:12
2 "Teile den Israeliten folgendes mit: Bestimmt euch die Zufluchtsstädte, über die ich euch durch Mose Anweisung gegeben habe!
3 Denn dorthin soll ein Totschläger fliehen können, wenn er jemand aus Versehen, unvorsätzlich getötet hat. Sie sollen euch als Zufluchtsstätten vor dem Bluträcher dienen.3
4 Er soll in eine von diesen Städten fliehen, an den Eingang des Stadttores sich stellen und den Ältesten der Stadt seine Sache vortragen. Diese sollen ihn zu sich in die Stadt aufnehmen und ihm einen Ort zuweisen, wo er bei ihnen wohnen kann.
5 Wenn ihn der Bluträcher verfolgt, so dürfen sie ihm den Totschläger nicht ausliefern; denn er hat seinen Nächsten unvorsätzlich getötet, ohne daß er vorher sein Feind war.
6 Er soll in der Stadt bleiben, bis er vor der Gemeinde zur Aburteilung gestanden hat, bis zum Tod des derzeitigen Hohenpriesters. Dann darf der Totschläger wieder in seine Stadt und sein Haus zurückkehren, in die Stadt, aus der er geflohen war."

Verzeichnis der Zufluchtsstädte

7 Nun bestimmten sie Kedesch in Galiläa, auf dem Gebirge Naftali, Sichem auf dem Gebirge Efraim, Kirjat-Arba, das ist Hebron, auf dem Gebirge Juda.4
8 Jenseits des Jordan, östlich von Jericho, bestimmten sie Bezer in der Steppe auf der Hochebene vom Stamm Ruben, Ramot-Gilead vom Stamm Gad und Golan in Baschan vom Stamm Manasse.5
9 Dies waren die Städte, die für jeden Israeliten und Fremdling, der unter ihnen weilte, bestimmt waren. Dorthin sollte jeder fliehen, der einen anderen versehentlich getötet hatte, damit er nicht durch den Bluträcher getötet würde, bevor er vor der Gemeinde stand.
1 V. 1 - 9: Die vornehmste Asylstätte in Israel war das heilige Zelt bzw. später der Tempel mit dem Brandopferaltar (1Kön 1, 50;1Kön 2, 28). Ein einziger Zufluchtsort reichte aber für das ganze Land nicht aus. Darum hatte schon Mose für das Ostjordanland drei Asylstädte bestimmt. Drei weitere Städte wählte Josua im Westjordanland aus. Durch die Errichtung von Freistätten sollte das Gesetz der Blutrache, wonach das Blut eines jeden, der Blut vergießt, wiedervergossen werden soll, gemildert und auf vorsätzlichen Mord eingeschränkt werden (Ex 21, 14). Zu >Asylstädten< waren ausschließlich sog. >Levitenstädte< (vgl. Jos 21, 1 - 40) bestimmt worden.
2 ℘ 1 - 9 # Ex 21, 13;Num 35, 9 - 34;Dtn 19, 1 - 13
3 ℘ Num 35, 19
4 ℘ Num 35, 11
5 ℘ Dtn 4, 43