Num 5

Bestimmungen zur Wahrung von Ordnung und Sitte im Lager

Ausschluß Unreiner aus dem Lager

1 Der Herr gebot Mose:1
2 "Befiehl den Israeliten, alle aus dem Lager zu entfernen, die mit Aussatz, Ausfluß oder Leichenverunreinigung behaftet sind!23
3 Bringt diese, ob Männer oder Frauen, hinaus! Führt sie hinaus vor das Lager, damit sie das Lager nicht verunreinigen, in dem ich mitten unter ihnen weile!"4
4 Die Israeliten taten so und schafften sie aus dem Lager. Wie der Herr dem Mose befohlen hatte, so verfuhren die Israeliten.

Wiedergutmachung zugefügten Schadens

5 Der Herr gebot Mose:
6 "Befiehl den Israeliten: Hat jemand, sei es Mann oder Frau, dem Nächsten irgendeinen Schaden zugefügt, indem er gegen den Herrn eine Veruntreuung beging, und hat er so Schuld auf sich geladen,5
7 so bekenne er die Sünde, die er verübt hat, erstatte das Veruntreute nach seinem vollen Wert zurück und gebe es dem, gegen den er sich verschuldet hat, unter Beifügung eines Fünftels des Betrages!6
8 Hat aber dieser keinen Löser hinterlassen, dem der schuldige Betrag entrichtet werden kann, so fällt die Wiedergutmachungssumme dem Herrn zum Besten der Priester zu, außer dem Sühnewidder, mit dem man dem Schuldigen Vergebung erwirkt.78
9 Die Hebe von sämtlichen heiligen Gaben, die die Israeliten zum Priester bringen, soll jedesmal diesem gehören!
10 Die heiligen Gaben selbst sollen dem einzelnen verbleiben. Was jemand dem Priester gibt, soll diesem gehören."

Das Verfahren bei Verdacht des Ehebruchs - das Eifersuchtsordal

11 Der Herr gebot Mose:9
12 "Gib den Israeliten folgende Weisung: Vergeht sich eine Ehefrau und wird ihrem Gatten untreu,
13 da ein anderer mit ihr Umgang hat, ohne daß ihr Mann davon erfährt, weil sie ihre Sünde verübt im Verborgenen, wo kein Zeuge sie sieht und man sie nicht ertappen kann,
14 und kommt nun der Geist der Eifersucht über den Gatten, so daß er auf seine Frau, die sich vergangen hat, eifersüchtig wird oder erfaßt ihn der Geist der Eifersucht, der ihn auf seine Frau eifersüchtig macht, ohne, daß sie gesündigt hat,10
15 so führe der Mann seine Frau zum Priester und bringe für sie als Opfergabe ein Zehntel Efa Gerstenmehl mit. Doch gieße er kein Öl darüber und tue keinen Weihrauch darauf. Denn es ist ein Eifersuchts-, das ist ein Offenbarungs-Speiseopfer, das die Schuld offenbaren soll.
16 Der Priester lasse sie herantreten und stelle sie vor den Herrn.
17 Dann fülle der Priester geweihtes Wasser in ein irdenes Gefäß. Dazu nehme der Priester ein wenig Erde vom Boden des Heiligtums und tue sie in das Wasser.
18 Nachdem der Priester die Frau vor den Herrn gestellt hat, löse er der Frau das Haupthaar und gebe ihr das Offenbarungs- das ist das Eifersuchtsspeiseopfer in die Hand. Doch das Fluch- und Bitterkeitswasser behalte der Priester selbst in der Hand.
19 Dann beschwöre der Priester die Frau in folgender Weise: Hat sich kein Mann mit dir abgegeben, und hast du dich nicht durch Untreue gegen deinen Mann verunreinigt, so bringe dir dies Fluch- und Bitterkeitswasser keinen Schaden!
20 Bist du aber deinem Mann untreu geworden, hast du dich vergangen und dich mit einem anderen, der nicht dein Gatte ist, eingelassen, -
21 hier soll der Priester die Frau mit einem Fluch beschwören, und der Priester soll zu der Frau sagen -: so mache dich der Herr zum Schreckbild der Verfluchung und Verwünschung bei deinem Volk: der Herr lasse deine Hüften schwinden und deinen Leib anschwellen!11
22 Dieses Fluchwasser dringe in deine Eingeweide, damit dein Leib anschwelle und deine Hüften schwinden! Die Frau antworte: So geschehe es! Amen!
23 Der Priester schreibe dann diese Verwünschungen auf ein Blatt und wasche sie wieder ab in das Bitterkeitswasser hinein.12
24 Dieses Fluch- und Bitterkeitswasser gebe er der Frau zu trinken, damit das Fluchwasser in sie eindringe zu bitterem Weh.13
25 Der Priester nehme dann der Frau das Eifersuchtsspeiseopfer aus der Hand, webe des Speiseopfer vor dem Herrn und bringe es zum Altar.
26 Eine Handvoll nehme der Priester vom Speiseopfer als Duftteil und lasse es auf dem Altar in Rauch aufgehen. Danach gebe er der Frau das Wasser zu trinken.
27 Hat er sie nun das Wasser trinken lassen, und hat sie sich durch Untreue gegen ihren Mann vergangen, so wird das Fluchwasser in sie eindringen zu bitterem Weh. Ihr Leib wird anschwellen, und ihre Hüften werden schwinden. Die Frau wird als Schreckbild der Verfluchung bei ihrem Volk gelten.
28 Wenn aber die Frau sich nicht vergangen hat, also unschuldig ist, so wird ihr nichts geschehen. Sie wird Mutter werden.
29 Dies ist das Gesetz über die Eifersucht: Vergeht sich eine Frau durch Untreue gegen ihren Mann,
30 oder kommt über einen Mann der Geist der Eifersucht, so daß er auf seine Frau eifersüchtig wird, so stelle er die Frau vor den Herrn, und der Priester verfahre mit ihr genau nach diesen Bestimmungen.
31 Der Mann bleibt von Schuld frei. Die Frau muß ihren Fehltritt büßen."
1 ℘ 1 - 3 # Dtn 23, 10 - 15
2 Vgl. Anm. zu Lev 13, 2. - Dadurch, daß Leichen und Gräber für unrein erklärt wurden, sollte der heidnische Totenkult abgewehrt werden.
3 ℘ Num 9, 6;Num 19, 11 - 16;Lev 13, 45f;Lev 15
4 ℘ 1Kor 5, 7 - 13;2Kor 6, 16 - 18;Offb 21, 27;Offb 22, 15
5 ℘ Lev 5, 15 - 26
6 ℘ Sir 4, 26
7 Vgl. Anm. zu Lev 25, 25.
8 ℘ +Lev 25, 25++
9 In der Heiligen Schrift gibt es kein Beispiel dafür, daß das Eifersuchtsopfer angewandt wurde.
10 ℘ Sir 9, 1
11 ℘ Rut 1, 17
12 Nach damaliger Ansicht gewinnt Segen und Fluch durch die Niederschrift an Wirkkraft.
13 ℘ Ps 109, 18