3.Mo 27

Gesetze über Versprechen, die man abgibt, und über Geldgeschenke

1 Gott redete mal wieder mit Mose:
2 „Sag den Leuten aus Israel Folgendes von mir: ,Wenn mir jemand für den Dienst am Tempel versprochen wurde, der das dann aber nicht einhalten kann, dann soll der, der das versprochen hat, eine Ablösesumme abdrücken. Und zwar sollst du im Einzelnen etwa so viel nehmen, wie ich dir jetzt sagen werde.
3 Als Richtwert kann man sagen, dass für einen Mann im Alter von zwanzig bis sechzig Jahren ungefähr 6500 Euro zu zahlen sind.
4 Wenn es eine Frau ist, muss man ungefähr 3800 Euro abdrücken.
5 Für einen Jugendlichen zwischen fünf und zwanzig Jahren, wenn es ein Junge ist, zahlt man ungefähr 2500 Euro, für ein Mädchen zahlt man dafür nur ca. 1300 Euro.
6 Für einen Jungen zwischen einem Monat und fünf Jahren sollen ungefähr 640 Euro gezahlt werden und für ein Mädchen ca. 380 Euro.
7 Wenn es um einen älteren Mann geht, der schon über sechzig ist, zahlt man ungefähr 1900 und bei einer Frau in dem Alter 1280 Euro. Das sind jetzt alles Schätzwerte.
8 Wenn jetzt derjenige, der das besondere Versprechen abgegeben hat, nicht genug Kohle hat, um diesen Preis zu bezahlen, muss er mal mit der Person, um die es geht, beim Priester vorbeikommen. Der kann dann ein Sonderangebot verhandeln, was der Typ dann bezahlen kann.
9 Geht es jetzt um Tiere, die man Gott schenken will, dann wird jedes von den Tieren etwas ganz Besonderes, es wird heilig.
10 Man darf dieses Tier dann nicht mehr auswechseln oder vertauschen. Nach dem Motto: ›Nehmen wir mal doch ein schlechteres Exemplar‹ oder ›Lass uns Gott vielleicht doch etwas Besseres schenken‹. Wenn man jetzt aber trotzdem das Tier auswechselt, dann sind beide etwas ganz Besonderes geworden, sie sind heilig.
11 Wenn das Tier jetzt irgendwie eine Macke hat und nicht okay ist, um es Gott zu schenken, dann soll man das mal dem Priester zeigen.
12 Der soll dann den Wert festlegen, den das Tier haben sollte. Was er sagt, gilt dann auch, dagegen kann man keinen Widerspruch einlegen.
13 Falls der Besitzer das Tier aber doch wiederhaben will, muss er zu dem geschätzten Wert noch einmal zwanzig Prozent draufschlagen.
14 In dem Fall, wenn jemand sein ganzes Haus Gott schenken will, soll der Priester das Teil mal schätzen. Was der sagt, gilt dann auch, man kann keinen Widerspruch dagegen einlegen.
15 Wenn derjenige sein Haus irgendwann zurückkaufen will, muss er auch hier zwanzig Prozent draufschlagen.‘
16 Falls jetzt jemand Gott ein Versprechen gemacht hat, dass er von dem Grundstück, das er mal erben wird, was schenken möchte, dann musst du, Mose, den Wert vorher festlegen. Berechne das nach der Größe des Grundstückes und den möglichen Ertrag. Also für ein Feld, auf dem man drei Zentner -Weizen aussäen kann, bezahlt der 6400 Euro.
17 Wenn das Feld verkauft werden soll, kurz bevor dieses Jahr abgeht, wo alle Schulden erlassen und alles resettet wird, dann kostet das Teil den vollen Schätzwert.
18 Wenn es jetzt aber später passiert, macht der Priester ihm einen guten Deal, je nachdem, wie viele Jahre es noch dauert, bis das nächste Mal alle Schulden erlassen werden.
19 Wenn der jetzt sein Feld aber wieder zurückkaufen will, muss er zu dem geschätzten Wert auch noch mal zwanzig Prozent draufschlagen.
20 Wenn er das Feld, das er Gott mal versprochen hatte, doch einem anderen verkauft, ohne es von Gott vorher zurückgekauft zu haben, verliert er das Recht, das Stück Land wiederzubekommen, und zwar für immer.
21 Ist das Feld dann in diesem Jahr wieder zu haben, dann gehört es Gott. Die Priester können damit machen, was sie wollen.
22 Wenn jemand Gott in einem Versprechen ein Stück Land schenkt, das er selbst nur gekauft und nicht von seinem Vater vererbt bekommen hat,
23 muss der Priester berechnen, wie viel von dem Wert, den du mal festgelegt hast, abgezogen werden soll. Als Grundlage gilt auch hier die Zeit, bis das nächste Jahr kommt, wo alle Schulden erlassen werden. Das Geld, das dabei rumkommt, gehört Gott und muss noch am gleichen Tag auf das Konto der Priester überwiesen werden, die diese Kohle nur für Gottes Angelegenheiten verwenden dürfen.
24 In dem Jahr, wenn die Schulden erlassen werden, kriegt der ursprüngliche Besitzer das Stück Land von demjenigen wieder zurück, der es gekauft hatte.
25 Als Maßstab gelten der aktuelle Geldkurs, der in dem besonderen Zelt festgelegt wurde.“

Besondere Fälle

26 „Das erste Jungtier, das eine Kuh oder ein Schaf oder eine Ziege bekommt, gehört ja sowieso schon Gott. Darum kann man das nicht nehmen, wenn man ihm ein besonderes Versprechen geben will.
27 Das gilt auch für die Jungtiere von Tieren, die nicht okay für Gott, also unrein sind. Man kann sie allerdings aus diesem Zustand freikaufen. Der Besitzer muss zum Schätzwert noch einmal zehn Prozent draufschlagen. Wenn das Tier jetzt nicht freigekauft wird, dann muss der Priester es für den Schätzwert kaufen.
28 Wenn jemand Gott etwas von seinen Sachen, seinen Tieren oder Feldern über-geben hat, dann kann er es nicht zurückkaufen. Es darf dann auch nicht an andere Leute verkauft werden. Es steht auf der ,Don’t-Liste‘ und gilt ab dann als etwas ganz Besonderes, es ist heilig. Das Teil gehört einfach Gott.
29 Auch Menschen, die sich von Gott abgewandt haben und deswegen -verflucht sind, kann man nicht so mal eben freikaufen. Man kann sie nur umbringen.
30 Zehn Prozent von allem, was an Getreide oder Obst geerntet wird, gehört Gott. Es ist ein besonderes Geschenk an ihn.
31 Wenn jemand etwas davon haben will, muss er zu dem Gegenwert noch einmal zwanzig Prozent dazuzahlen.
32 Das gilt auch für Schafe, Rinder und Ziegen. Jedes zehnte Tier gehört Gott.
33 Dabei sollte man nicht ein gutes Tier gegen ein behindertes austauschen. Wenn man das trotzdem macht, werden beide Tiere zu etwas ganz Besonderem, sie werden heilig. Man kann sie dann nicht mehr zurückkaufen, sie gehören Gott.“
34 Das waren jetzt alle Gesetze, die Gott an Mose für seine Leute gegeben hatte. Er tat das auf dem Berg Sinai, den man auch Berg Horeb nennt.