G1140
daimonion
< neut. einer Abl. von 1142 (eigtl.: göttliches Wesen); Subst.neut. (63)
Gräz.: d. göttliche Macht; von d. Göttern selbst.
LXX: heidnische Gottheiten, falsche Götter. 5Mo 32,17; Ps 96,5; 106,37;
I.) d. Dämon
1) untergeordnete heidnische Gottheiten (hinter denen Dämonen standen,
welche die den Götzen dargebrachte Verehrung auf sich ziehen!).
Apg 17,18;
2) Böse Geister unter d. Herrschaft d. Teufels die für ihn agieren,
Menschen verführen und Besessene quälen. Das dies auch heute noch
geschieht, davon zeugen bestimmte Fälle in Irrenanstalten. Damit
soll nicht geleugnet werden, daß es seelische Krankheiten gibt,
besonders dann, wenn diese eine neurologische oder chem.-biolog.
Ursache haben. Jes 13,21; 34,14;
Mt 9,34; Joh 10,21; 1Kor 10,20.21; 1Tim 4,1; Offb 9,20; 16,14; ua.