G114

a-theteo

Synonyme siehe: S0195

< Abl. von 1 (priv.) + 5087 , (w. für nicht-gesetzeskonform erklären);
Vb. (16)
Gräz.: von einem Inspektor d. schlechten Weizen zurückweist weil er für
d. Genuß ungeeignet ist.
LXX: eine Revolte machen. 1Sam 13,3; ua.
I.)
aufheben

1) etw. abschaf en, beseitigen, zunichte machen, ungültig machen, für
ungültig oder gesetzwidrig erklären, mißachten; etw. "für Null und
Nichtig" erklären; annullieren.
Ps 33,10; 89,35; Hes 22,26; Mk 7,9; Lk 7,30; 1Kor 1,19; Gal 2,21; 3,15;
II.) verwerfen
1) d. Gültigkeit von etw. zurückweisen, ablehnen bzw. nicht anerkennen;
jmdn. abweisen; d. Treue(versprechen) brechen.
Mk 6,26; Lk 10,16; Joh 12,48; 1Thes 4,8; 1Tim 5,12; Jud 1,8;