G1242
diatheke
< 1303 ; Subst.fem. (33)
Gräz.: in späterer Zeit nur jurist. t.t. für: ein Testament machen.
LXX: d. Wort für "Bund" oder "Pakt" ist im Griech. eigtl. .
Dieses Wort wurde jedoch von d. Übersetzern d. LXX wohl bewußt
nicht verwendet weil es d. Gedanken an einen Vertrag zwischen
gleichberechtigten Partnern in sich trägt was bei einem Bund
zwischen Gott und Mensch ja nicht d. Fall ist (8,148).
1Mo 6,18; 9,9; 2Mo 24,8; 39,15; 2Kö 23,21; Jes 42,6; uva.
I.) d. Testament
1) ein Arrangement jeglicher Art womit jmd. seinen (letzten) Willen
verbindlich kundtut und anordnet was mit seinem irdischen Eigentum
nach seinem Tode geschehen soll; d. (letzte) Verfügung, d. letzte
Wille; so wahrscheinlich in: Gal 3,15.17; Hebr 9,15.16.17;
II.) d. Bund
1) in d. LXX als Übersetzung für hebr. 01285 = d. Bund.
Ein Vertrag welcher von Gottes Seite ausgeht (wie dies bei einem
Testament ja auch d. Fall ist, nur das dann d. Tod d. Erblassers
eingetreten sein muß, was bei einem Bund natürlich nicht d. Fall
sein muß!): d. Verfügung, d. Anordnung, d. Willenserklärung, eine
verbindliche Zusicherung seitens Gottes, welche d. Mensch annehmen
oder ablehnen, deren Bedingungen er aber nicht ändern kann.
1Mo 17,10; 2Mo 19,5; 31,7; 5Mo 9,9; Ps 78,35; Jes 59,21; Jer 31,31; Lk
1,72;
Apg 3,25; Röm 9,4; 1Kor 11,25; 2Kor 3,6; Gal 4,24; Eph 2,12; Hebr 7,22;
8,3; ua.