G1272

di-anoigo

< 1223 + 455 , (w. [vollständig/wieder] auseinander-öffnen); Vb. (8)
I.) eröffnen
1) eigtl.: etw. durch Auseinanderziehen oder Teilen öffnen, etw.
vollständig (er)öffnen (was vorher verschlossen war): vom
erstgeborenen Kind d. d. Mutterschoß eröffnet. 2Mo 13,2; Lk 2,23; Apg 7,56;
2) übertr.: vom Öffnen d. tauben Ohren und d. verblendeten Augen,
d. Sinn eröffnen damit man etw. versteht; jmdm. etw. auslegen bzw.
erklären, etw. "aufschließen". 2K÷ 6,17; Mk 7,34; Lk 24,31.32.45;
Apg 16,14; Apg 17,3;