G1311

dia-phtheiro

< 1225 (perf.) + 5351 , (w. völlig [und somit entgültig]-zugrunde richten);
Vb. (6)
Gräz.: vom Abgang eines Embryo; vom Tod eines Tieres; vom Zerbrechen
eines Steines; von Verträgen: ungültig werden (8,157).
I.) gänzlich zugrunde richten
1) übertr., im sittlich-moralischen Sinn sich zum Schlechten verändern:
verderben; Pass.: korrupt werden; entarten. 1Tim 6,5; Offb 11,18; 19,2;
2) etw. (ganz und gar bzw. völlig) zerstören, ruinieren oder vernichten:
vom Rost oder d. Motte die die Vorräte zerfressen; ausrotten.
Zeph 3,7; Lk 12,33; Offb 11,18;
3) Pass.: verzehrt bzw. aufgezehrt werden: von d. körperlichen Kraft.
2Kor 4,16; Offb 8,9;