G1329
di-ermeneuo
< 1223 (perf.) + 2059 , (w. vollends-auslegen, daher: unverständliche Worte
ganz deutlich machen, sodaß der Zuhörer sie auch versteht); Vb. (6)
I.)
auslegen
1) d. Bedeutung von etw. Unverständlichem verständlich erklären,
deuten oder interpretieren; etw. vortragen, verkünden.
Lk 24,27; 1Kor 12,30; 14,5.13.27;
2) etw. übersetzen: d. was in einer fremden Sprache gesprochen wird
oder geschrieben wurde in d. Muttersprache d. Zuhörer oder Leser
übertragen. Apg 9,36;