G1437

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< 1487 + 302 ; Konj. (351)
I.) falls
1) hypothetisch, d.h. unter gewissen Umständen zu erwarten: wenn...;
im Falle daß...; Mk 1,40; Lk 4,7; Joh 12,32; 13,17; Gal 6,1; uva.
1a) + Konj.: Es wird (unter Umständen) erwartet, daß sich
die Bedingung erfüllt. Die Schlußfolgerung wird als notwendig
und zwingend hingestellt. Falls A gilt (womit man unter Umständen
rechnen kann oder muß), gilt B unweigerlich. Die Zeitform drückt
im Vordersatz und im Nachsatz den gewünschten Aspekt aus und zwar:
* oft Nachsatz mit Fut.: In der Regel Eventualis; Bedingung die sich
eventuell erfüllt: falls (= vorausgesetzt, daß)...
Mt 9,21; 15,14; Lk 10,6; Hebr 6,3; ua.
* Nachsatz mit Präs.: In der Regel Iterativus; Bedingung die sich
(zeitl. unbestimmt häufig) wiederholt: falls (= jedesmal wenn)...
Mt 8,2; Lk 5,12; Joh 5,31; 1Kor 13,1; ua.
* Nachsatz mit Aor.: punktuelle Bedingung: falls (= dann wenn)...
Mk 9,45.47; ua.
* Nachsatz mit Imp.: Joh 7,37; 14,14.15; ua.
2) verneint : falls nicht; wenn nicht; außer wenn; außer; ohne
daß. Mt 10,13; Mk 3,27; Lk 13,3; Röm 10,15; ua.
3) ... : sei es daß ... oder, daß...; Röm 14,8;
4) ... : falls anders; gesetzt denn Fall, daß...; "nehmen wir
einmal an, daß...". Hebr 3,6.14; 6,3;
5) nach einem Relativpronomen statt : wie 302
Mt 5,19.32; 8,19; 1Kor 16,6; Offb 11,6;