G1494

eidolo-thuton

< 1497 und einer Abl. von 2380 , (w. den Götzen-geopfert); Adj. (10)
Gräz.: dieses Wort konnte für Heiden nicht verwendet werden weil für
sie ihre Götter keine Götzen waren. Es ist daher ein typisch jüdisches
Wort. Sonst nur noch in LXX: 4Makk 5:2.
I.) d. Götzenopfer(fleisch)
1) Fleisch welches vom Götzenopfer übrigblieb. Es wurde entweder vom
Opfernden mit seinen Freunden feierlich in einem Tempelnebengebäude
verzehrt oder (von d. Ärmeren) am Fleischmarkt feilgeboten, gekauft
und dann im Haushalt verwendet. Der Verzehr solchen Fleisches war
für einen Juden verunreinigend und daher verboten (2,446).
Apg 15,29; 21,25; Offb 2,14.20;
Paulus sieht d. Sache allerdings differenzierter: d. gemeinsame Mahl
im Götzentempel verbietet er, den Verzehr von Götzenopferfleisch das
am Markt gekauft wurde erlaubt er solange es ohne Schaden für Dritte
ist. 1Kor 8,1.4.7.10; 10,19;