G1601
ek-pipto
< 1537 + 4098 ; Vb. (14)
Gräz.: bei einer Musikprüfung durchfallen; verjagt oder vertrieben
werden; abweichen (vom Weg); auslaufen (von Münzen).
I.) herausfallen
1) aus etw. (heraus)fallen, niederfallen, hinfallen; etw. fallen
lassen (Blumen ihre Blütenblätter), verwelken, (her)abfallen.
Jes 6,13; 14,12; 40,8; 28,1.4; Hi 14,2; 15,30.33; Apg 12,7; Jak 1,11;
1Petr 1,24;
2) als seemännischer t.t.: (mit d. Schiff) stranden, (ab)treiben (vom
rechten Kurs), irgendwohin verschlagen werden. Apg 27,17.26.29;
3) übertr.:
3a) von etw. (ab)fallen, etw. verlieren oder aufgeben, einer Sache
verlustig gehen, aus einer Position (heraus)fallen.
Gal 5,14; 2Petr 3,17;
3b) von Dingen (nämlich d. Verheißungen in Gottes Wort): ausfallen,
hinfällig werden, machtlos werden, versagen, abgeschafft werden. R÷m 9,6;