G1669

helkoo

< 1668 (w. ein Geschwür machen bzw. verursachen); Vb. (1)
Gräz.: jmdn. verwunden; schwären, eitern.
I.) mit (eitrigen) Geschwüren
1) Ptz.Pf.Pass.: mit (eitrigen) Geschwüre bedeckt, voll von
Geschwüren. Lk 16,20;