G2335

theoria

< 2334 (w. d. was man anschaut); vgl. "Theorie" = bloßes Zuschauen
bei einer Sache im Ggs. zum persönlichen Praktizieren.
Subst.fem. (1)
Gräz.: d. Zuschauen bei Festlichkeiten, öffentlichen Schauspielen;
auch: d. Sehenswürdigkeiten; d. jurist. Untersuchung (2,290).
I.) d. Schauspiel
1) d. "Spektakel", d. Anblick. Lk 23,48;