G2416
hierosuleo
< 2417 ; Vb. (1)
I.) Tempelraub begehen
1) allg.: ein Sakrileg verüben, sich am Tempel vergehen, Heiliges
verunehren, sich gegenüber d. Heiligtum ehrfurchtslos verhalten;
spez.: d. Tempelschatz plündern (viell. indem man Gott vorenthält
was ihm eigentlich gebührt?). Oder handelt es sich vielleicht um
die Beraubung der heidnischen Tempel? R÷m 2,22;