G2607

kata-ginosko

< 2596 + 1097 , (w. gegen jmdn. etw.-erkennen [was ihn beschuldigt]);
Vb. (3)
Gräz.: bei jmdm. etw. Nachteiliges bemerken; vgl. LXX: Spr 28,11;
I.) jmdn. schuldig sprechen
1) jmdn. wegen einer Sache beschuldigen; bei jmdm. einen Fehler aufzeigen;
jmdm. etw. nachsagen können - daher: jmdn. anklagen bzw. verurteilen.
5Mo 25,1; 1Jo 3,20.21;
2) durch sein Verhalten als verurteilt bzw. schuldig dastehen. Ga 2:11