G274

amemptos

< 273 ; Adv. (2)
I.)
untadelig

1) in tadelloser Art und Weise etw. tun, sodaß man nichts daran
aussetzen kann; frei von Schuld oder Fehl sodaß keinerlei
Zurechtweisung nötig ist. 1Thes 2,10; 5,23;