G2808
kleio
< aus d. W. (s)klau- (lat.: zumachen; nhdt.: schließen); Vb. (16)
Gräz.: jmdn. zu etw. verpflichten; jmdn. einschließen (ins Gefängnis).
I.)
schließen
1) etw. (ver)schließen, zuschließen; etw. versperren, absperren,
abschließen. Mt 6,6; Lk 11,7; Apg 5,23; Offb 21,25; ua.
2) übertr.: etw. "verschließen" ((d. Himmel um Regen zurückzuhalten).
Mt 23,13; Lk 4,25; 1Jo 3,17; Offb 11,6;
Wortfamilie:
608 apo-kleio
< 575 (perf.) + 2808, (w. vollends-schließen); Vb. (1)
I.) verschließen
1) etw. abschließen
1576 ek-kleio
< 1537 + 2808; Vb. (2)
I.) ausschließen
1) jmd. ausschließen (d. Galater von d. Gemeinschaft mit Paulus ?),
jmd. hindern zu etw.
2) übertr.: etw. "ausschließen" (u. es auf diese Weise unmöglich machen).
2623 kata-kleio
< 2596 + 2808, (w. ver-schließen); Vb. (2)
I.) einschließen
1) jmd. inhaftieren bzw. gefangen setzen
4788 sug-kleio
< 4862 + 2808, (w. zusammen-schließen); Vb. (4)
I.) zusammen einschließen
1) etw. zugleich bzw. zusammen einschließen (einen Schwarm Fische
ins Netz).
2) übertr.: etw. (gänzlich) zuschließen, jmd. von allen Seiten
umzingeln und so völlig einschließen (sodaß es für ihn keine
Möglichkeit mehr gibt zu entkommen).
2807 kleis
< 2808 (d. Schließende); Subst.fem. (6)
I.) d. Schlüssel
1) bildl. übertr.: d. Vollmacht einen Zugang oder Ausgang zu
öffnen oder zu verschließen; d. Schlüssel zu haben bedeutete
eine besondere Vertrauensstellung als Verwalter innezuhaben.