G2932

ktaomai

< aus d. W. kpe(i)- (ai.: herrschen; got.: Geldstück; nhdt.: Schatz); Vb. (7)
Gräz.: etw. erringen (einen Sieg); im negativen Sinn: sich etw. zuziehen;
im Perf.: etw. besitzen (d. man vorher erworben hat); subst.: d. Eheherr
(als "Besitzer" seiner "eroberten" Braut!).
I.) erwerben
1) jmdn. oder etw. für sich gewinnen, bekommen, erobern (z.B. eine Frau
oder eine Stadt), erlangen; sich etw. anschaffen.
Mt 10,9; Lk 18,12; 21,19; Apg 1,18; 8,20; 22,28;
2) Inf.Präs.: sich erwerben (seine eigene Frau oder d. Kontrolle über den
eigenen Körper - beide Bedeutungen auch in Gräz!). 1Thes 4,4;

Wortfamilie: siehe noch: 2933, 2934, 2935