G3140

martureo

< 3144 (w. Zeuge sein); Vb. (79)
LXX: 1Mo 31,47; 43,3; 4Mo 35,30; Kla 2,13; ua.
I.) Zeugnis ablegen
1) zeugen, sich als Zeuge betätigen, als Zeuge auftreten. 1Mo 4,4;
Joh 1,7; 5,31; uva.
II.)
bezeugen

1) Akt.:
1a) etw. bestätigen (und nicht zurückhalten). Joh 3,11; ua.
1b) ein gutes Zeugnis über jmdn. oder etw. ablegen, jmdm. beipflichten;
jmdm. etw. bezeugen; jmdm. "Beifall spenden".
Lk 4,22; Joh 3,26; Apg 13,22; 14,3; 3Jo 1,12;
1c) sich zu etw. bekennen, ein Blutzeuge sein. 1Tim 6,13;
2) Pass.: bezeugt werden mit...; mit einem (guten) Zeugnis bedacht werden;
von jmdm. empfohlen bzw. gelobt werden. Apg 10,22; Hebr 11,1.4; ua.