G3423
mnesteuo
< Abl. von (eine Frau freien bzw. werben; zur Frau
begehren; sich verloben; in manchen Hss. in: Lk 1,24; );
Vb. (3)
Gräz.: um eine Frau oder Braut werben bzw. freien; einer Frau d. Ehe
versprechen, um d. Hand einer Frau anhalten; allg.: sich um
etw. bemühen.
I.) Pass.: verlobt
1) mit einem Mann verlobt sein bzw. ihm angelobt sein; sich freien
oder heiraten lassen, zur Ehe versprochen sein; jmds. angelobte
Braut sein. 5Mo 20,7; 22,23.25.27.28; Mt 1,18; Lk 1,27; 2,5;