G3522

nesteuo

< 3523 (w. nicht-essen);
Vb. (21)
LXX: 2Mo 34,28; 1Sam 7,6; 2Sam 1,12; 1Chr 10,12; Jes 58,4; Sach 7,5;
I.) fasten
1) sich aus religiösen Gründen von Nahrung (und Flüssigkeit)
enthalten - sei es aus persönlichen Gründen d. Trauer oder
d. Muße zum Gebet, oder aufgrund gesetzlich vorgeschriebenen
Fastens. Fromme Juden fasteten jeden Montag und Donnerstag.
Mt 4,2; 6,16-18; 9,14.15; Mk 2,18-20; Lk 5,33-35; 18,12; Apg 13,2.3;