G373
ana-pauo
< 303 (perf.) + 3973 ; Vb. (12)
Gräz.: sich erholen (um für weitere Arbeit fit zu sein); jmdn. von
seinem Posten absetzen; als landwirtschaftlicher t.t.: Felder brach
liegen lassen damit sie sich erholen. In Grabnschriften: von d. Seele
d. bis zur Auferstehung ruht.
LXX: sich niederlassen um (vorübergehend) auszuruhen. 3Mo 26,34.35;
für d. Ruhen d. Ackerlandes.
I.) ausruhen
1) Akt.: jmdn. ausruhen lassen; erquicken, erfrischen (um für zukünfige
Aufgaben gerüstet zu sein). Mt 11,28; 1Kor 16,18; 2Kor 7,13; Phim 1,20;
2) Med.: sich ausruhen; eine Rast machen; sich ruhig halten, ruhig
bleiben d.h. abwarten (von d. ruhigen und geduldigen Erwartung).
Jes 57,15; Dan 12,13; Mt 26,45; Mk 14,1; 1Petr 4,14; Offb 6,11; 14,13; ua.