G375

ana-pempo

< 303 + 3992 , (w. hinauf/[wieder] zurück-schicken); Vb. (5)
Gräz.: jmdn. zu einem höhergelegenen Ort hinaufschicken; auch als
t.t. für d. Einsenden eines Schriftstücks an d. zuständige Person
oder Behörde (2,117).
I.) hinaufschicken
1) jmdn. zu einem höherstehenden (Person, Amt, Macht oder Autorität)
senden; hinaufsenden. Lk 23,7.15; Apg 25,21;
II.) zurückschicken
1) etw. oder jmdn. zurücksenden, retounieren. Lk 23,11; Phim 1,11;