G3868

par-aiteomai

< 3844 + Med. 154 , (w. sich vorbei-bitten);
Vb.Dep.Med. (11)
Gräz.: etw. durch Fürbitte erreichen.
I.) sich losbitten
1) sich losbitten (von einer Verpflichtung oder Einladung), sich
(für nicht Erscheinen) entschuldigen, höflich absagen, jmdn.
um Entschuldigung bitten. Mk 15,6; Lk 14,18.19;
II.)
abweisen

1) sich etw. verbitten, etw. zurückweisen, ablehnen bzw. (ver)meiden;
sich von etw. entziehen, entschlagen, ausweichen; etw. nicht schätzen.
Apg 25,11; 1Tim 4,7; 5,11; 2Tim 2,23; Tit 3,10; Hebr 12,19.25;