G3875

parakletos

< 3844 + 2564 , (w. herbei-gerufen);
Subst.mask. (5)
Gräz. subst.: selten jurist.: d. Advokat bzw. d. Rechtsanwalt (d. einem
vor Gericht vertritt); meist allg.: der zur Unterstützung und als
Beistand Herbeigerufene, jmd. d. für einen anderen vermittelt: ein
Sachwalter; d. Ratgeber; rabb. auch: d. Tröster, d. Fürsprecher
(ein Freund d. Angeklagten welcher ihm gut zuredet und bei den
Richtern Sympathie zu Gunsten d. Angeklagten zu erreichen sucht)
- auch von Gott!
LXX: Hi 16,2; in manchen Ausgaben.
I.) d. Beistand
1) d. Fürsprecher, d. Sachwalter, d. Helfer; d. (Ver)Mittler:
1a) vom Heiligen Geist der den erhöhten Christus jetzt auf dieser Erde
vertritt und den Gläubigen beisteht. Joh 14,16.26; 15,26; 16,7;
1b) von Christus d. als Hohepriester vor Gott für d. Gläubigen eintritt
damit ihre Sünden durch sein Blut als gesühnt gelten. 1Jo 2,1;