G3911

para-phero

< 3844 + 5342 , (w. daneben entlang [und schließlich] vorüber-tragen);
Vb. (4)
Gräz.: (Essen) vorsetzen; vom gewaltsamen Fortreißen durch Wasser
oder Wind.
I.)
fortreißen

1) irregehen, vorbeischießen, vorübertreiben (am Ziel);
Pass.: vom rechten Pfad abgeführt werden, sich irreleiten,
abführen oder wegführen lassen. 1Sam 21,14; Hebr 13,9; Jud 1,12;
2) vorübergehen lassen, entfernen, wegnehmen. Mk 14,36; Lk 22,42;