G3941
par-oikos
Synonyme siehe: S0208
< 3844 + 3624 , (w. neben-d. Haus, d.h.: nicht einheimisch); Adj. (4)
Gräz.: daneben wohnend, benachbart, d. Nachbar. In Inschriften: ein
registrierter Fremdling in einer Stadt der eine geringe Steuerabgabe
bezahlt und dafür auch unter dem Schutz der Stadt steht (8,496);
d. Schutzgenosse; d. ortsansässige Fremde bzw. Ausländer.
I.) subst.: d. Fremdling
1) d. Fremde, ein "Asylant" (einer der an einem Ort lebt wo nicht
seine eigentliche Heimat ist und wo er kein Bürgerrecht hat).
1Mo 15,13; 2Mo 2,22; Apg 7,6.29;
2) übertr.: ohne Bürgerrecht; jmd. d. als Fremdling bzw. "Asylant" auf
dieser Erde lebt und dessen Vaterland und Heimat im Himmel ist -
in diesem Sinn im Ggs. zu: 4847 . Eph 2,19; 1Petr 2,11;