G3978

pezeuo

< Abl.
4228 ; Vb. (1)
I.) zu Fuß (gehen)
1) zu Fuß gehen im Ggs. zum Reiten oder Fahren in einem Wagen;
auf d. Landweg gehen im Ggs. zu einer Reise auf d. Schiff
oder Boot. Apg 20,13;