G437

ant-homologeomai

< 473 (zurück) + Med. von 3670 (w. [aus Dankbarkeit für Wohltaten]
zurück-dasselbe sagen); Vb.Med. (1)
Gräz.: etw. völlig anerkennen; etw. bekennen bzw. zugeben; öffentlichen
Dank oder Anerkennung aussprechen; etw. mit einem Bekenntnis erwidern,
gegenseitig übereinkommen; von d. formalen Zustimmung bei Verträgen.
I.) öffentlich preisen
1) w. zurück-preisen: d.h. Dank zurückerstatten, jmdm. öffentlich
Dank abstatten, jmdn. in d. Öffentlichkeit loben, in Gegenwart
von jmdm. öffentlich seinen Dank bzw. seinen Lobpreis aussprechen.
Ps 79,13; Dan 4,34; Lk 2,38;