G4785

sug-kata-psephizo

< 4862 + 2596 + 5585 , (w. mit-hinzu-wählen durch Stimmabgabe);
Vb. (1)
Gräz. nur als Dep.Med.: jmdn. mitverurteilen: durch Stimmabgabe
zusammen mit anderen eine Verurteilung erwirken (2,1543).
I.) Pass.: mit hinzugezählt werden
1) durch Auswahl mittels Los jmdm. einen Platz unter anderen
zuweisen um ihn daraufhin dieser Gruppe zuzurechnen; allg.:
zu anderen hinzugesellt werden. Apg 1,26;