G492

anti-parerchomai

< 473 + 3928 , (w. [an d.] gegenüber[liegenden Seite]-vorübergehen); Vb. (2)
I.) an der gegenüberliegenden (Straßenseite) vorübergehen
1) an jmdm. vorbeigehen ohne hinzuschauen bzw. so vorbeigehen, daß man
nicht hinschauen muß; jmdn. "im Stich lassen"; jmdn. "links liegen
lassen". Lk 10,31.32;